Bürgerinitiativen demonstrieren mit Fluglärm vor dem Bundestag

Anhörung des Parlamentskreises Fluglärm mit Vertreter*innen aus Fluglärmkommissionen und Kommunen

Bevor der Parlamentskreis Fluglärm am Mittwoch zum dritten Mal tagte, dröhnte aus Lautsprechern das Geräusch eines startenden Flugzeugs vor dem Reichstagsgebäude. Vertreterinnen und Vertreter von Bürgerinitiativen und Kommunen zeigten mit Ortsschildern, wie viele Kommunen in Deutschland von Fluglärm betroffen sind. Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen (ADF), Thomas Jühe, übergab den Initiatorinnen des Parlamentskreises, Ursula Groden-Kranich (CDU), Uli Nissen (SPD) und Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ein dickes Paket mit 250 gelben Ortsschildern. Diese repräsentieren 250 Kommunen, die die von der ADF erstellten Forderungen für einen besseren gesetzlichen Fluglärmschutz unterstützen. Die Forderungen reichen von einem Lärmminderungsgebot, einen besseren passiven Schallschutz, über Lärmobergrenzen bis hin zur gesetzlichen Verankerung des aktiven Lärmschutzes.

 

Im Anschluss fand im Bundestag eine Anhörung des interfraktionellen Parlamentskreises Fluglärm mit Bürgermeister*innen, Landrät*innen, Dezernent*innen, kommunalen Vertreter*innen, Vertreter*innen der Bundesvereinigung gegen Fluglärm sowie von Lärmschutzinitiativen und Mitgliedern der Fluglärmkommissionen  statt. Dabei ging es nicht nur um die Novellierung des Fluglärmschutzgesetzes, zu der das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit einen Berichtsentwurf vorgelegt hat, sondern auch um Maßnahmen für den aktiven Schallschutz.

„Es gibt viele Hebel, den Schallschutz zu erhöhen. Es fehlen aber gesetzliche Grundlagen“, machte Jühe deutlich. Der Bericht zum Fluglärmschutzgesetz sei lobenswert, da er die Interessen der Menschen mit den Interessen der Wirtschaft zusammenbringe. Es sei auch im Interesse der Luftverkehrswirtschaft, ordentliche Regelungen zu schaffen.

Auch Helmar Pless, Vizepräsident der Bundesvereinigung gegen Fluglärm, forderte mehr aktiven Schallschutz: „Wir brauchen eine gesetzliche Definition, wie viel Fluglärm einer Region zugemutet werden kann und einen gesetzlichen Vorrang von aktivem vor passivem Schallschutz beim Fluglärm“ Er lobte den aktuellen Fluglärmbericht des Umweltbundesamtes , in dem ein übergeordnetes Konzept zum Schutz vor Fluglärm gefordert wird. Am Bericht des Umweltministeriums bemängelte er insbesondere, dass die vorgeschlagene Absenkung der Lärmgrenzwerte um 2 dBA zu gering sei. Vielmehr müsse es zu  einer Gleichbehandlung von Alt- und Neuflughäfen kommen,.

Bei der anschließenden Diskussion wurde deutlich, dass dem aktiven Schallschutz insgesamt mehr Bedeutung zukommen müsse. Viele Vertreter*innen beklagten deutliche Zunahmen an Nachtflügen an verschiedenen Flughäfen und forderten ein generelles Nachtflugverbot. Zudem wurde ein härteres Vorgehen gegen Verstöße insbesondere am Frankfurter Flughafen eingefordert.

Dass die Novellierung des Flugverkehrsgesetzes auch weiterhin vorangetrieben werden muss, ist das verstärkte Ziel der Mitglieder des Parlamentskreises. Zudem müssten auch die 2. Fluglärmschutzverordnung überarbeitet und Messwerte veröffentlicht werden sowie die „Expertengruppe Aktiver Lärmschutz“ eine gesetzliche Grundlage erhalten.

Teile diesen Inhalt:

Artikel kommentieren


* Pflichtfeld