Für Lärmschutz sind bundeseinheitliche Regelungen notwendig!

Zu der Warnung von Condor-Chef Ralf Teckentrup vor weiteren wachstumsschädlichen Lärmschutzauflagen am Frankfurter Flughafen und der Drohung, den Standort zu wechseln, erklärt die rheinland-pfälzische Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Die immer wiederkehrenden Drohungen der Fluggesellschaften, den Standort zu wechseln, sind pure Erpressungsversuche, die leicht zu durchschauen sind. Umso wichtiger ist es, bundeseinheitliche Regelungen einzuführen, damit nicht länger die Standorte gegen einander ausgespielt werden können. Wir brauchen diese auch in einem gesamteuropäischen Rahmen, angefangen bei einem bundesweiten Nachtflugverbot bis hin zu europaweit einheitlichen Schutzzielen und Grenzwerten.
Die Luftverkehrswirtschaft spürt Gegenwind. Das ist gut so! Denn damit der Klimawandel begrenzt wird und die Menschen schlafen können, muss sich das Klima in der Verkehrspolitik ändern. Mit seiner Forderung, ein längeres Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr auch am Berliner Großflughafen einzuführen, stößt selbst Ministerpräsident Platzeck in diese Richtung vor. So kommt die Luftverkehrswirtschaft ins Schwimmen.
Teckentrup bedient die Mär von der sauberen Fliegerei. Fliegen wäre sparsam und der Lärm wäre nur punktuell beim Start und der Landung zu hören. Das stimmt nicht. Der Flughafen Frankfurt überzieht große Teile des dicht besiedelten Rhein-Main-Gebiets mit Fluglärm. Ein Ferienflieger stößt auf der gesamten Strecke von 3.500 Kilometern Stickoxide, Kohlendioxid und Wasserdampf aus, in Höhen, die dem Klima viel direkter schaden als bei Emissionen am Boden.
Und noch zuletzt: Ja, Herr Teckentrup, es gibt unnötigen Lärm. Es gibt aber auch viel unnötige Fliegerei. Deshalb müssen wir Kurzstreckenflüge auf die Schiene verlagern und die Subventionierung des Flugverkehrs abbauen.

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