Presseauskunftsrechte umfassend schützen

Zu einer Veröffentlichung des Investigativressorts der Bild-Zeitung auf Facebook hinsichtlich eines Rechtskommentar von Philip Wolff (Bundeskanzleramt) im Handbuch des Rechts der Nachrichtendienste, in dem dieser einen Informationsanspruch der Medien und deren Gatekeeper-Funktion bestreitet, erklärt Tabea Rößner:

 „Die Äußerungen Wolffs stehen im krassen Widerspruch zu der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das ja gerade einen Auskunftsanspruch gemäß Artikel 5 Grundgesetz gesehen hatte und zeigen, wie dringlich es ist, einen Auskunftsanspruch der Pressevertreter gegenüber Bundesbehörden durch Bundesgesetz endlich klarzustellen und auch auf Bundesebene endlich einzuführen. Diese Lücke haben wir auch bereits in der vergangenen Legislatur beanstandet und im April 2016 einen entsprechenden Antrag eingereicht (Presseauskunftsgesetz – Drucksache 18/8246), der leider abgelehnt wurde.

Dass Wolff, der bereits in der Vergangenheit als Vertreter der Bundesregierung im NSA-Untersuchungsausschuss tätig war, nun die Auskunftsrechte der Presse beschneiden will, ist in diesem Zusammenhang zumindest bemerkenswert. Ich werde der Bundesregierung in dieser Sache weiter auf den Zahn fühlen und unsere Forderung für ein gesichertes Auskunftsrecht der Journalistinnen und Journalisten umgehend wieder auf die Tagesordnung setzen. Interessant wird auch sein, wie die SPD-Fraktion sich dazu verhalten wird, hatte sie in der Vergangenheit einen Handlungsbedarf gesehen, ihn in der Großen Koalition bisher aber nicht vorangetrieben.“

 

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