Rede zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (DAB+) am 1. Juni 2017

Rede von Tabea Rößner zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes TOP 36, 01.06.2017

Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes Drucksache 18/12509

 

Herr Präsident, meine verehrten Damen und Herren,

es wird ja häufig behauptet, die Opposition würde Gesetze der Regierung immer schon aus Prinzip kritisieren. Heute kann ich mal das Gegenteil beweisen: Mit dem vorliegenden Gesetz soll festgeschrieben werden, dass alle neuen Radiogeräte so ausgerüstet sein müssen, dass sie einen digitalen Empfang ermöglichen – entweder über DAB+ oder über IP. Das begrüßen wir! Umgekehrt scheint diese sachliche Debatte von den Vertreterinnen und Vertretern der Koalitionsfraktionen nicht geführt zu werden: Denn schon seit Jahren mahnen wir dies an. Viel mehr Menschen würden schon heute digital Radio hören, und DAB+ hätte wahrscheinlich eine weit größere Verbreitung, wenn man sich vor Jahren dafür entschieden hätte, diese Verpflichtung beispielsweise für Autoradios einzuführen. Aber damals haben Sie vor der Wirtschaft gekuscht.

Nun ja, sinnvolle Vorschläge setzen sich doch irgendwann durch. Hoffentlich ist es nicht zu spät, denn die Verbreitung von DAB+ ist – noch – sehr gering und so mancher Medienpolitiker erklärt diese Technologie inzwischen für gescheitert. Dabei ist der DAB+-Empfang störungsfrei und gewährleistet eine vom Internet unabhängige Verbreitung.

Nun wird mit diesem Gesetz also dem technischen Fortschritt endlich Rechnung getragen und zugleich mehr Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher ermöglicht. Das ist gut so!

Besonders freut es mich, dass hier eine technikneutrale Lösung gefunden wurde. DAB+ wird nicht einseitig gegenüber IP-Technologie bevorzugt oder umgekehrt, die Anforderung ist lediglich, dass digitaler Empfang möglich sein soll – auf die eine oder andere Technologie gestützt. Wenn sich eine Bürgerin oder Bürger in Zukunft ein neues Radio kauft, können sie sich also aussuchen, ob sie lieber ein Internetempfangsgerät haben wollen oder ein DAB+-Radio. In einer Situation, in der zumindest unklar ist, ob DAB+ sich als Technologie durchsetzen wird, scheint mir das eine sachgerechte Lösung.

Wenn dieser parallele Ansatz weiterverfolgt wird, sollten wir allerdings im Bereich des IP-Radios in Zukunft genauer hinschauen. Sehr viele Menschen hören Radioprogramme vor allem im Auto. Das alte Autoradio wird aber in neuen Autos inzwischen durch High-Tech-Medienplattformen ersetzt, die viel mehr zu bieten haben als nur das profane Radio. Mehr Auswahl ist grundsätzlich immer gut. Aber es stellt sich auch immer dringlicher die Frage, wer zu welchen Konditionen Zugang zu diesen Plattformen hat und wie leicht oder schwer die jeweiligen Angebote erreichbar sind. Es handelt sich schließlich um vergleichsweise neue Technologien, die in der Regel nicht unter den Plattformbegriff des Rundfunkstaatsvertrags fallen, bei denen der Zugang für Rundfunkanbieter nicht automatisch gegeben ist und die sich der Kontrolle durch die Landesmedienanstalten weitgehend entziehen. Trotzdem muss aus meiner Sicht so etwas wie Plattformneutralität in einem möglichst weitgehenden Sinne sichergestellt sein. So wie wir im offenen Internet auf Netzneutralität beharren, müssen wir auch bei Medienplattformen in Autos einen gleichberechtigten Zugang sicherstellen.

Lassen Sie mich noch einen letzten Punkt ansprechen: Mich erreichen immer wieder besorgte Briefe von Bürgerinnen und Bürgern, die eine UKW-Abschaltung befürchten. Hier muss vor allem Klarheit geschaffen werden angesichts der Debatten über die UKW-Abschaltung und das Festlegen verschiedener Zeitpunkte in der Vergangenheit. Es muss vor allem langfristig und umfassend über die UKW-Abschaltung informiert werden. Die recht kurzfristige Umschaltung von DVB-T auf DVB-T2 hat gezeigt, dass vor allem die Nutzerinnen und Nutzer das Nachsehen haben.

Eine Verständigung darüber muss daher mit den Ländern erfolgen, denn dieses Thema liegt nun mal im Kompetenzbereich der Bundesländer. Sie sind es auch, die die Weichen für DAB+ stellen müssen. Wir hier im Bundestag können aber zumindest dafür sorgen, dass DAB+ nicht daran scheitert, dass es keine Geräte dafür zu kaufen gibt.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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