EU-Leistungsschutzrecht für Presseverlage: Unterstützung bröckelt

Anlässlich der heutigen Stellungnahme der zuständigen Berichterstatterin Therese Comodini Cachia im Europäischen Parlament zur Urheberrechtsrichtlinie und einem europäischen Leistungsschutzrecht für Presseverleger, erklärt Tabea Rößner;

„Es ist bemerkenswert, dass die zuständige Berichterstatterin Therese Comodini Cachia in ihrer Stellungnahme nunmehr empfiehlt, das geplante Leistungsschutzrecht komplett zu streichen. Damit haben nun auch die Konservativen den Plänen von Oettinger eine Abfuhr erteilt.

Die Bundesregierung sollte den Kampf für dieses sinnlose Gesetz aufgeben und endlich einen Richtungswechsel einläuten. Dabei könnte sie, wie in dem Bericht ebenfalls angedeutet, Presseverlage auch durch bessere Rechtsdurchsetzung unterstützen, etwa Paragraph 10 Urheberrechtsgesetz in bestimmten Fällen um eine gesetzliche Vermutung der Prozessführungsbefugnis erweitern. Die Zukunft des Leistungsschutzrecht erscheint jedenfalls alles andere als rosig.“

Teile diesen Inhalt:

Artikel kommentieren


* Pflichtfeld