Planfeststellungsverfahren muss auf den Prüfstand

Zum Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs über die Südumfliegung erklärt die Bundestagsabgeordnete und rheinland-pfälzische Spitzenkandidatin Tabea Rößner:

„Das Urteil macht deutlich, dass der Flughafenausbau von Anfang an eine Fehlplanung war. Stück für Stück fallen dem Bundesamt für Flugsicherung, der Fraport und der hessischen Landesregierung die Folgen ihrer Maßlosigkeit und Ignoranz vor die Füße. Der Flughafen passt nicht in unsere dichtbesiedelte Region, er ist raumunverträglich. Auch für Fraport war der Ausbau eine Fehlplanung, denn das Ausbauziel kann mit den heutigen Verfahren technisch nicht erreicht werden.

Die Konsequenz ist, dass das Planfeststellungsverfahren auf den Prüfstein muss, denn die Abwägungsentscheidung stützt sich auf Grundlagen, die willkürlich gesetzt wurden. Genau dies, die Willkür und Fehler bei der Abwägung, war der Grund für das Hessische Verwaltungsgericht, die Südumfliegung zu kippen. Der Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau stützt sich auf Lärmprognosen, die nichts mit der tatsächlichen Belastung zu tun haben, unter der die Menschen jetzt nach dem Ausbau leiden. Daher erwarte ich mit Spannung die Verhandlungen über die Klage der Stadt Mainz zum Planfeststellungsverfahren.

Ziel muss sein, die Lärmbelastung insgesamt zu reduzieren. Das heißt in letzter Konsequenz, dass das Geschäftsmodell von Fraport als Megahub in dieser Region nicht funktioniert. Fraport muss sich hin zu einem regional verankerten Flughafen entwickeln. Die Schranken dafür muss die Politik mutig setzen. Hier ist vor allem der Bundesgesetzgeber gefragt. Die Frage über die Fluglärmverteilung, die das Urteil zur Südumfliegung aufwirft, wird keine – im wahrsten Sinne des Wortes – befriedigende Antwort bringen. Das Urteil ist allerhöchstens ein Etappensieg. Der Weg zu weniger Lärm bleibt ein weiter.“

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