Leistungsschutzrecht: Trauerspiel im Bundesrat

Anlässlich der heutigen Abstimmung im Bundesrat zum Leistungsschutzrecht erklärt Tabea Rößner, Sprecherin für Medienpolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN:

Heute ist ein schwarzer Tag für die Medienvielfalt und die Kreativität im Netz. Die SPD in Nordrhein-Westfalen und Hamburg hat im Handstreich unsere wochenlangen Bemühungen zunichte gemacht, das unsinnige Leistungsschutzrecht zu stoppen. Es ist mir absolut unverständlich, wie die SPD Hamburg einen Antrag stellen kann, der die Schwächen des Gesetzes kritisiert, aber dann in logischer Konsequenz nicht dafür sorgt, dieses Gesetz im Bundesrat zu stoppen. Die großen Verlage können sich heute jedenfalls tüchtig auf die Schultern klopfen. Sie haben der Bundesregierung das Leistungsschutzrecht diktieren können, und jetzt wurde ihnen auch noch von den Medienzentren Nordrhein-Westfalen und Hamburg der Weg im Bundesrat freigeschaufelt. Wir GRÜNEN waren und sind geschlossen gegen das Leistungsschutzrecht. Ich bedauere es sehr, dass wir unseren Koalitionspartner in NRW davon nicht überzeugen konnten, bis zuletzt hatten wir das versucht.

Welche Motive die SPD in Hamburg und NRW geritten hat, gegen die klare Haltung der eigenen Bundestagsfraktion und des Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück zu handeln, bleibt unklar. Ob es nun die Angst vor schlechter Presse im Wahlkampf ist, der große Einfluss von WAZ, Gruner+Jahr und Co. oder die eigenen Beteiligungen an vielen Zeitungsverlagen, eines ist klar: Mit dem Durchwinken des Leistungsschutzrechts hat die SPD der Medienvielfalt und der Kreativität einen Bärendienst erwiesen. Denn das von der Bundesregierung durchgeboxte Leistungsschutzrecht wird weitreichende Rechtsunsicherheiten schaffen. Es ist überhaupt nicht klar, was nun vor wem geschützt werden soll. Weder wissen Journalistinnen, wie sie mit der Veröffentlichung ihrer Texte umgehen sollen, noch bietet das geänderte Gesetz Klarheit für Informationsdienstleister. Wer wie viel veröffentlichen darf – all das müssen letztlich die Gerichte entscheiden. Damit ist es weiterhin ein Innovationsverhinderer. Das Leistungsschutzrecht ist ein großer Fehler der schwarz-gelben Bundesregierung. Es ist ein Trauerspiel, dass wir diesen heute nicht korrigieren konnten.

Hintergrund: Das Abstimmunsverhalten im Bundesrat stellt sich derzeit so dar: für den Antrag aus Schleswig-Holstein, einen Vermittlungsausschuss anzurufen, stimmten Schleswig-Holstein, Bremen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Von allen anderen Länder kam keine Zustimmung (Nein und Enthaltung werden nicht gesondert abgefragt). Damit hatte dieser Antrag nicht die erforderliche Mehrheit. Anschließend wurde der Entschließungsantrag von Hamburg und Baden-Württemberg, in dem das Leistungsschutzrecht grundsätzlich verurteilt, aber der Vermittlungsausschuss nicht angerufen wird, abgestimmt. Diesem stimmten alle rot-grün regierten Länder sowie Brandeburg und Hamburg zu. Der Antrag hatte damit die erforderliche Mehrheit. 

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