Lärmschutz vor Kosteneffizienz

In eine neue Runde gehen die Verhandlungen zum Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission über lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen. In der Verordnung soll geregelt werden, nach welchen Kriterien die Mitgliedsländer Lärmschutzmaßnahmen wie ein Nachtflug­verbot verhängen dürfen. Bei dem Schlichtungsverfahren zwischen EU-Parlament, Rat und Kommission verhandelt Bundesverkehrsminister Ramsauer für die Bundesrepublik. Die Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner aus Mainz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) wendet sich mit einem Brief an Ramsauer, damit er die Interessen der Bürgerinnen und Bürger nach einem hohen Lärmschutzstandard in Brüssel vertritt. Sie erklärt dazu:

Bundesminister Ramsauer muss seinen Einfluss geltend machen und sich für einen wirksamen Lärmschutz einsetzen! Lärmschutz ist kein Randthema. Bürgerinnen und Bürger sind darauf angewiesen, dass die Regierung ihre Bedürfnisse nach Gesundheit, Ruhe und Lebensqualität schützt.

Hier geht es zum Brief: 13-02-27_EU-Betriebsbeschraenkungsverordnung

Mit dem Verordnungsentwurf könnten sich die demokrati­sch gewählten Parlamente ein Stück weit selbst entmachten, denn der Entwurf sieht vor, dass sich Lärmschutzmaßnahmen rechtsverbindlich nach dem sogenannten „ausgewogenen Ansatz“ der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) richten müssen. Die ICAO kann diesen Ansatz ändern, ohne nationale Parlamente oder das EU-Parlament zu beteiligen. Der „ausgewogene Ansatz“ ist der Kosteneffizienz und dem Wachstum des Luftverkehrs verpflichtet, der Gesundheits­schutz spielt nur eine nachgeordnete Rolle. Lärmschutz­maßnahmen werden nach ihrer Kosteneffizienz beurteilt, nicht nach ihrer Wirksamkeit für die Betroffenen.

Wir brauchen die Europäische Union unbedingt für einen europaweit höheren Lärmschutzstandard. Ich hoffe, dass die Verhandlungspartner Schritte in diese Richtung setzen. Herr Ramsauer sollte seinen Beitrag dazu leisten.

Hintergrund: Die EU-Parlament hat im Dezember 2012 mit Änderungen über das sogenannte „Flughafenpaket“ abgestimmt. Die Kommission möchte mit Gesetzesvorhaben die Wirtschaftlich­keit und Effizienz des Flugbetriebes erhöhen, um befürchteten Kapazitätsengpässen entgegenzutreten. Die EU-Verordnung würde direkt in nationales Recht eingreifen. Die Änderungen des EU-Parlaments werden voraussichtlich nicht vom Rat gebilligt. Deshalb ist eine Schlichtungsrunde nötig.

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