Fluglärm: MdB Rößner bei Leipziger Verhandlung über das Nachtflugverbot

Die rheinland-pfälzische Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner aus Mainz wird die Verhandlungen zur Revisionsklage über das Nachtflugverbot direkt im Verhandlungssaal des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts verfolgen. Sie erklärt dazu:

„Diese Verhandlungen entscheiden über das Fundament, auf dem ein erholsamer Schlaf von tausenden Anwohnerinnen und Anwohnern des Frankfurter Flughafens aufbaut: über eine leise Nacht. Ruhe zwischen 22.00 und 6.00 Uhr ist für die Gesundheit des Menschen grundlegend. Das vorläufige Verbot von planmäßigen Nachtflügen durch das Urteil des hessischen
Verwaltungsgerichtshofes von Oktober hat eine leichte Erleichterung gebracht, obwohl zahlreiche Ausnahmen es aufgeweicht haben und obwohl es nur in der Kernnacht zwischen 23.00 und 5.00 Uhr gilt. Auch das Umweltbundesamt fordert für stadtnahe Flughäfen ein Start- und Landeverbot für eine lange ruhige Nacht zwischen 22.00 und 6.00 Uhr und eine nationale Flugverkehrsplanung, da der Lärm eindeutig die Gesundheit schädigt, gerade in der Nacht.

Das richtungsweisende Urteil aus Leipzig wird seit Monaten von gestressten Anwohnerinnen und Anwohnern, der Politik und Fraport erwartet. Die Bundesregierung hat sich bis zu diesem Entscheid trotz anhaltender Proteste abwartend verhalten. Sie hat keine Initiative ergriffen, geschweige denn Entscheidungen für einen besseren Schutz vor Fluglärm getroffen. Nach dem Urteil muss nun endlich die Bundesregierung ihrer Aufgabe gerecht werden und gesetzliche Regelungen für einen besseren Schutz der Nachtruhe verabschieden.
Dann wird sich offenbaren, wie ernst ihr der Schutz der Grundrechte ist.“

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