Parlamentsfernsehen

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Parlaments-TV darf kein Staatsfunk sein

Ich setze mich für einen offenen und transparenten Bundestag ein, spreche mich aber deutlich gegen ein Staatsfernsehen aus. Das Parlamentsfernsehen des Bundestags sollte sich auf die Übertragung von Plenarsitzungen und Ausschüssen beschränken. Die redaktionell bearbeitete Berichterstattung, wie beispielsweise Interviews mit Abgeordneten, ist auch künftig Aufgabe der öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehsender. Bei solchen Formaten in einem Parlamentskanal gibt es ernst zu nehmende verfassungsrechtliche Bedenken.

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