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Zurück in die Vergangenheit
Das Gerichtsurteil zur Tagesschau-App verdeutlicht, dass die Gesetze zu den Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Sender im Netz von gestern sind. Mit dem Urteil und dem Verbot von ,,presseähnlichen Angeboten“ werden den Nutzern Inhalte vorenthalten. Der Rundfunkstaatsvertrag muss zukunftsfähig gemacht werden, um solche Klagen gar nicht aufkommen zu lassen und die Sieben-Tage Regelung aufzulösen.
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Leistungsschutzrecht: Auch der dritte Versuch zielt daneben
Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage wird auch mit dem dritten Entwurf nicht besser. Dieses Gesetz schießt weiterhin am Ziel der Bundesregierung vorbei. Es wird klamme Presseverlage nicht retten und Journalisten kaum Einnahmen bescheren, stattdessen aber die Vielfalt im Netz einschränken: viel verloren, nichts gewonnen.
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Auch neuer Entwurf zum Leistungsschutzrecht gehört in die Mottenkiste
Die Presseverlage haben schon verloren. Denn wenn selbst die eigenen Leute und Befürworter des Leistungsschutzrechtes den neuen Referentenentwurf als „unakzeptabel“ bezeichnen, sollte die Bundesregierung endlich eingestehen: das Leistungsschutzrecht ist falsch, unsinnig und rückwärtsgewandt. Der Entwurf sollte – wie bereits sein Vorgänger – schleunigst in die Mottenkiste und nicht wieder rausgeholt werden.
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Tageschau-App: Eine medienpolitische Entscheidung
Zu Äußerungen des Landgerichtes Köln im Rechtsstreit Tagesschau-App erklärt Tabea Rößner: Das Gericht hat Recht: Diese Frage sollte nicht von Richtern geklärt werden. Es geht um eine medienpolitische Entscheidung. Die Verlage sollten endlich einsehen, dass auch die Öffentlich-Rechtlichen einen Anspruch darauf haben, im Internet bzw. auf dem App-Markt präsent zu sein.
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Erneut kein Beschluss zum lang angekündigten Leistungsschutzrecht im Kabinett
Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage wurde auch heute nicht im Kabinett verabschiedet. Es scheint, als ob die Bundesregierung nicht zuletzt durch die Intervention des BDI verstanden hat, wie heiß diese Herdplatte ist. Am Leistungsschutzrecht kann man sich nur die Finger verbrennen: Die Umsetzung des Referentenentwurfs würde vor allem Rechtsunsicherheit schaffen und die Gerichte lange beschäftigen.
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Leistungsschutzrecht: Der längste Schnellschuss aller Zeiten
Zum heute bekannt gewordenen Referentenentwurf eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage erklären Tabea Rößner, Sprecherin für Medienpolitik und Dr. Konstantin von Notz, Sprecher für Netzpolitik:
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Koalition und Leistungsschutzrecht: und ewig grüßt das Murmeltier
Es ist völlig unklar, wie ein Gesetz aussehen soll, dass dem „Schutz der verlegerischen Leistung im Internet“ dient. In drei Wochen will die Koalition aber nun ein Leistungsschutzrecht vorlegen. Das kommt bekannt vor? Das Leistungsschutzrecht wurde in den vergangenen zweieinhalb Jahren so oft angekündigt, dass man sich in einer Endlos-Schleife glaubt.
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Verfrühtes Wahlkampfgeschenk statt dringend benötigter Urheberrechtsreform
CDU/CSU und FDP geben vor, das Urheberrecht im Internet zu verbessern. Tatsächlich tut die schwarz-gelbe Koalition hierfür rein gar nichts. Den seit Jahren angekündigten dritten Korb einer dringend benötigten Urheberrechtsreform, der groß als Wissenschaftskorb angekündigt war und tatsächliche Verbesserungen für Viele bringen könnte, schiebt sie weiter auf die lange Bank. Ob der Korb in dieser Legislaturperiode überhaupt noch kommt, ist mittlerweile mehr als fraglich.
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Leistungsschutzrecht: Alle Fragen offen
Bei der heutigen Anhörung des Bundesjustizministeriums zum Leistungsschutzrecht wurde deutlich: Keine der aufgeworfenen Fragen wurde geklärt. Weder ist genau klar geworden, was geschützt werden soll und wie der Schutzgegenstand etwa gegen das normale Zitat abgegrenzt werden soll.