NPD-Verbot

Berlin, Reden

Persönliche Erklärung zur Abstimmung zum NPD-Verbotsverfahren – Berlin, 25. April 2013

Die NPD ist auf die Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung ausgerichtet. Wir bekämpfen diese Partei mit allen uns zur Verfügung stehenden demokratischen Mitteln. Ein Parteiverbotsverfahren gemäß Artikel 21 Absatz 2 GG ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn die hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass einem Verbotsantrag stattgegeben wird. Andernfalls würde die NPD juristisch und gesellschaftlich gestärkt. Angesichts dieser Unsicherheit unterstützen wir keinen neuen Antrag des Bundestages auf ein Verbot der NPD, da das Risiko eines Scheiterns momentan zu groß ist.

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Berlin, Presse und Meinungen, Pressemitteilungen

Verbotsverfahren ohne Offenlegung von Dokumenten voreilig

Die Bürgerinnen und Bürger wollen ein NPD-Verbot. Daher muss ein neues NPD-Verbotsverfahren absolut sicher zum Erfolg führen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es aber voreilig. Wir können nicht sicher sagen, ob alle Voraussetzungen für ein Verbot tatsächlich geschaffen sind. Bislang weigern sich die Innenminister, die Materialsammlung mit den Beweisen offenzulegen.

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