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Leistungsschutzrecht für Presseverlage: Bundesregierung muss Gesetz zurücknehmen
Zur heutigen Verhandlung des Landgerichts Berlin in Sachen VG Media gegen Google zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage erklärt Tabea Rößner: „Das…
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Leistungsschutzrecht dreht seine letzten Runden
Nach der Niederlage vor dem Kartellamt ist dies nun ein weiteres Scheitern der Verlage in Sachen Leistungsschutzrecht vor Gericht. Wenn…
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LSR: VG Media unterliegt beim Kartellamt
Ein Statement von Tabea Rößner anlässlich der heutigen Abweisung der Beschwerde der VG Media gegen Google durch das Kartellamt. „Wieder…
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Das Recht auf Vergessen: Löschverfahren mit Bedacht regulieren
Das Urteil des EuGH zum sogenannten „Recht auf Vergessen“ ist einige Monate her, die Diskussion rund um die Umsetzung der Vorgaben bei der Löschung von Links durch Google ruhiger geworden. Indes sind die Löschungen in vollem Gange, die dabei aufgetauchten Fragen weiterhin dringlich und bedürfen einer Lösung.
Google holte sich dazu in den vergangenen Wochen Rat bei einem Expertengremium von 7 Mitgliedern verschiedener europäischer Staaten und Professionen, um das Urteil möglichst reibungslos umzusetzen. Allein, das Gremium ist lediglich beratend, endgültige Beschlüsse treffen andere. Was warum gelöscht wird und wer darüber im Einzelfall entscheidet – das scheint nach wie vor ungeklärt. Die Umstände der Löschungen sind weiterhin intransparent.
Dass wir das nicht auf die leichte Schulter nehmen sollten, zeigt alleine schon das Aufkommen an Löschanträgen in der kurzen Zeit:
200.000 Löschanträge haben Europäerinnen und Europäer in den vergangenen sechs Monaten nach dem Urteil an Google gerichtet, knapp 33.000 davon kamen aus Deutschland. Rund 700.000 Links wollte man europaweit aus den Suchergebnissen entfernt haben, 123.000 Links wurden von Deutschen beanstandet. Die Erfolgsquote lag europaweit bei knapp 40 %, in Deutschland wurden sogar 49 % von Google gelöscht.
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Verschärfung und Evaluation des 2013 eingeführten Leistungsschutzrechtes für Presseverlage
Der Deutsche Bundestag hat am 1. März 2013, mit den Stimmen der damaligen schwarz-gelben Koalition, das kontrovers diskutierte Gesetz eines…
Presse und Meinungen, Publikationen
Leistungsschutzrecht: Einigung zwischen Frankreich und Google
Das geplante Leistungsschutzrecht muss entschieden zurückgewiesen werden: Mit dem Gesetz wäre nur wenigen Verlagen in Deutschland geholfen – am ehesten…
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Einblick in den Werdegang: Veranstaltung in Edenkoben zu Datenschutz im Internet
Ein moderner Klassiker in der Rechtsberatung lautet: Vater wird abgemahnt, weil sein Sohn auf Tauschbörsen im Internet urheberrechtlich geschütztes Material runter beziehungsweise hochgeladen hat. So schilderte es Rechtsanwalt Carl Christian Müller im Wappensaal von Edenkoben aus seiner Praxis. Der Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt im Medienrecht war einer der vier ReferentInnen auf der Veranstaltung „Sag mir Deinen Namen, und ich google, wer Du bist.“ Während des Abends ging es um Möglichkeiten und Risiken des Internets.
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Wie viel Google weiß
Wie viel weiß Google über mich? Welche Folgen kann das haben? Und wie hole ich mir das Recht auf Intimität zurück? Diese Fragen besprechen Experten am Freitag, 21. Mai. In der Podiumsdiskussion steht der Suchmaschinen-Anbieter Google im Vordergrund, der für seine Sammelwut berüchtigt ist.