§ 103 StGB

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Statement GE Abschaffung § 103 StGB

Anlässlich des vom Justizministerium vorgelegten Entwurfs zur Abschaffung des „Majestätsbeleidigungs-Paragraphen“, erklärt Tabea Rößner:

„Es ist interessant, dass Maas mit seinem Gesetzesvorstoß ganz offensichtlich die Verzögerungstaktik seiner Kanzlerin hintertreibt. Jedenfalls ist die Lage jetzt klar: Alle Bundestagsfraktionen wollen die Abschaffung des Paragraphen 103. Der Bundesjustizminister hätte seinen Beamten aber die Arbeit ersparen und einfach einen der bestehenden Gesetzentwürfe nehmen können. Damit sollten wir die Majestätsbeleidigung doch deutlich schneller als bis zum Jahr 2018 beerdigen können, wie Bundeskanzlerin Merkel es eigentlich wollte.“
Den grünen Gesetzentwurf, der als erster eingereicht wurde, finden Sie hier: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/081/1808123.pdf