Medienpolitik

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Medienvielfalt und Journalismus stärken: Gutachten vorgestellt

Die Zukunft des Journalismus wird vielerorts diskutiert. In den vergangenen Monaten wurden einige geschätzte überregionale Zeitungen eingestellt. Redaktionen werden seit Jahren verkleinert oder zusammengelegt. Regionalteile in Zeitungen eingestellt, Journalisten für on- wie offline-Formate entlassen. In vielen Regionen Deutschlands führt diese Situation zur Reduzierung des publizistischen Angebots. Auch wenn es inzwischen viele Newsportale online gibt (also eine Quantität an Plattformen, die Nachrichten verbreiten), gibt es einen Schwund journalistischer Publikationen und einen Verlust an Vielfalt. Wir haben uns demnach der Frage gestellt: Wie kann Journalismus zukünftig finanziert werden?

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Wichtiger Beitrag zur Ausgestaltung eines zukunftsfähigen Urheberrechts

Zu der Veröffentlichung eines Gutachtens zu Pauschalvergütungsmodellen erklären Dr. Konstantin von Notz, Sprecher für Netzpolitik, und Tabea Rößner, Sprecherin für Medienpolitik:

Der digitale Wandel erfordert einen echten gesellschaftlichen Interessenausgleich und darum auch eine zeitgemäße Anpassung des Urheberrechts. Wir haben daher ein Gutachten zur rechtlichen und ökonomischen Umsetzbarkeit sowie Ausgestaltung eines Pauschalvergütungsmodells in Auftrag gegeben.

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Leistungsschutzrecht dient nur noch Gesichtswahrung

Das Leistungsschutzrecht für Verlage ist kontraproduktiv: Es wird klamme Presseverlage nicht retten, gefährdet den Informationsfluss im Netz und wird Journalistinnen und Journalisten kaum Einnahmen bescheren, stattdessen aber die Vielfalt im Netz einschränken.

Überraschend hat die Koalition diese Woche eine Änderung am Gesetz vorgenommen. Sie offenbart dadurch, dass sie lediglich ein Gesetz mit dem Namen Leistungsschutzrecht schaffen wollte. Aus welchem Grund und wofür – das ist offensichtlich Nebensache.

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Bundesregierung muss sich vom Leistungsschutzrecht verabschieden

Die Opposition warnt seit langem vor den Auswirkungen eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage. Jetzt endlich mehren sich nun auch die kritischen Stimmen aus den Reihen der Koalition. Es ist erstaunlich, dass erst jetzt Bedenken an einem Gesetz geäußert werden, das seit sechs Monaten vorliegt und für Kritik auch von namhaften Wissenschaftlern gesorgt hat.

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Leistungsschutzrecht dient nur Gesichtswahrung Merkels

Die Last-Minute-Änderungen der Koalition am Leistungsschutzrecht machen deutlich, dass die Koalition lediglich ein Gesetz mit einem solchen Namen schaffen wollte. Aus welchem Grund und wofür – das ist offensichtlich Nebensache. Die Koalition hat mit ihrem Änderungsantrag das Gesetz nicht enger gefasst, sondern komplett verdreht.

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Gesetzeslücke schließen, um Pressefreiheit zu erhalten

Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Versuch des Bundes, der Presse keine Auskünfte mehr erteilen zu müssen, einen Riegel vorgeschoben. Das Gericht hat aber auch festgestellt, dass die Landespressegesetze nicht für Bundesbehörden gelten und es deshalb auf Bundesebene eine Regelungslücke gibt. Wir brauchen deshalb schnellstmöglich eine Alternative, damit diese Rechtsunsicherheit geklärt wird.

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Pressefreiheit ist keine Auslegungssache

Zur Argumentation des Bundes vor dem Bundesverwaltungsgericht, dass Bundesbehörden Journalistinnen und Journalisten nicht mehr nach den Pressegesetzen Auskunft zu erteilen hätten, erklärt Tabea Rößner, Sprecherin für Medienpolitik:

Die Argumentation des Bundes beim Bundesverwaltungsgericht ist absurd. Mit dem Verweis, Presserecht liege in Länderkompetenz und könne für Bundesbehörden nicht gelten, gibt sich das Bundesinnenministerium eine unglaubliche Blöße. Wenn es nach dem Bund ginge, könnten dann in letzter Konsequenz Journalisten nicht mehr umfassend über Bundesangelegenheiten, über Bundesregierung und Bundesbehörden berichten. Denn natürlich sind Journalisten auf Auskunft von Bundesbehörden angewiesen. Somit können die Medien ihre demokratische Kontrollfunktion nicht mehr ausüben.

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