Leistungsschutzrecht: Das tote Pferd reitet nach Brüssel

Anlässlich der am 09. Mai 2017 gefallenen Entscheidung des Landgerichts Berlin, das Verfahren zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger an den Europäischen Gerichtshof zu verweisen, erklärt Tabea Rößner, medienpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN:

 

Das Urteil des Landgerichts Berlin zeigt: Jetzt rächt sich die Eile der Bundesregierung bei der Einführung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger, bei der Europäischen Kommission von einer Notifizierung abzusehen.

Das Leistungsschutzrecht ist ein schlecht gemachtes Gesetz, ist inhaltlich falsch angelegt und gehört daher abgeschafft. Stattdessen wird das tote Pferd jetzt noch zum Europäischen Gerichtshof geritten, wo sich der Streit fortsetzt. Zur inhaltlichen Frage, wie in der Zukunft Journalismus im Netz finanziert werden kann, wird in der Zwischenzeit aber nichts beigetragen.

Die Bundesregierung ist uns währenddessen immer noch eine seit Beginn der Legislaturperiode angekündigte Evaluierung des Gesetzes schuldig. Mich beschleicht der Eindruck, dass die Bundesregierung hofft, dass sich diese unselige Angelegenheit von alleine erledigen möge. Ehrlicher wäre es, ein Scheitern einzugestehen, vom toten Pferd abzusteigen und das Gesetz ein für alle Mal abzuschaffen.

 

Die Pressemitteilung des Landgerichts Berlin finden Sie hier.

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