Statement zu den Kommentaren von Elon Musk
Aktuell sorgen die Kommentare von Elon Musk zu den rechtsradikalen und antimuslimischen Ausschreitungen in Großbritannien für große Empörung. Das Handelsblatt berichtete hier darüber.
Inmitten der rechtsextremen Krawalle in britischen Städten meldet sich Elon Musk zu Wort. Mit einem Kommentar auf seiner Plattform X verteidigt er die Unruhen. Hierzu erklärt Tabea Rößner:
„Es ist nicht das erste Mal, dass Elon Musk demokratiegefährdende Äußerungen auf X tätigt oder (entweder unbedacht oder vorsätzlich) irreführende Posts teilt. Wenn er nun erklärt, ein Bürgerkrieg im Vereinigten Königreich sei unvermeidlich, dann befeuert er damit die bereits aufgeheizte Stimmung. Das ist brandgefährlich und unverantwortlich für Jemanden mit dieser Reichweite. Es gibt zahlreiche Gruppen, die sich auf einen „Tag X“ vorbereiten und den Bürgerkrieg geradezu herbeisehnen, um mithilfe von politischer Gewalt die Demokratie zu beseitigen. Die Ermittlungen und nun laufenden Gerichtsverfahren zur Gruppe rund um „Prinz Reuß“ sind ein Beispiel in Deutschland dafür. Es ist äußerst beunruhigend, dass der Inhaber einer für die öffentliche Meinungsbildung wichtigen Plattform wie X über ebendiese derartige Rhetorik verbreiten kann. Es muss daher dringend überprüft werden, ob seine Äußerungen die Schwelle zur Strafbarkeit überschritten haben, die in Deutschland durch das Strafgesetzbuch definiert ist, und es muss in einem solchen Fall Konsequenzen haben.“
Auf die Frage, ob die EU-Kommission hier deutlich härter und konsequenter gegenüber X und Musk auftreten müsse als bisher, um dem Agieren des Tesla-Chefs auf seiner Plattform X Einhalt zu gebieten antwortet Rößner:
„Die EU-Kommission kann lediglich gegen systemische Vorgänge auf der Plattform X vorgehen, wenn X beispielsweise nicht genug unternimmt, um die Verbreitung von illegalen Inhalten und Desinformation zu unterbinden. Solche Verfahren hat die EU-Kommission bereits eingeleitet und bereits erste mögliche Verstöße gegen den DSA etwa in Bezug auf Transparenz an X kommuniziert. Darüber hinaus treibt die Kommission eine Untersuchung der Inhaltemoderation und der Community Notes auf X weiter voran. Stellt die Kommission schwerwiegende Verstöße fest, kann sie dafür jeweils bis zu 6% des Jahresumsatzes von X als Strafe verhängen. Die Kommission sollte also weiterhin gründlich und konsequent die Plattform X auf mögliche systemische Risiken analysieren und darf nicht davor zurückschrecken, Bußgelder zu verhängen.
Die EU-Kommission hat aber nicht die Kompetenz, gegen strafbare Äußerung eines Elon Musks vorgehen. Es ist Aufgabe der nationalen Behörden und Gerichte festzustellen, ob es sich bei einem einzelnen Inhalt um eine strafbare Äußerung handelt.“
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