Wichtiger Schritt zur Förderung des gemeinnützigen Journalismus

Zur heutigen Kabinettssitzung zum Thema Gemeinnützigkeit von Journalismus kommentiert Tabea Rößner, MdB und Vorsitzende des Ausschusses für Digitales:

„Wir haben lange dafür gekämpft, nun ist ein großer Schritt gemacht: Gemeinnützige journalistische Organisationen können auf eine erweiterte steuerliche Privilegierung hoffen! Damit setzen wir unser Versprechen im Koalitionsvertrag um, schaffen die Voraussetzungen für eine einheitliche Rechtsanwendung und bieten die notwendige Rechtssicherheit für journalistische Organisationen. Angesichts des heutigen Finanzierungsdrucks auf den Journalismus ist das wichtiger denn je. Diese Regelung ermöglicht eine zusätzliche Finanzierungsquelle, um eine vielfältige Medienlandschaft zu erhalten.

Die Regelung muss noch mit den Ländern abgestimmt werden und zielt darauf ab, gemeinnützigen Journalismus im Anwendungserlass zu § 52 der Abgabenordnung (AO) aufzunehmen. Obwohl dies keine gesetzliche Änderung darstellt, wird sie in der Praxis zu einer erheblichen Ausweitung der Anerkennung gemeinnütziger Journalismus-Organisationen führen. Damit setzen wir ein klares Zeichen für die Unterstützung und Förderung des gemeinnützigen Journalismus, der einen wichtigen Beitrag zur Bildungsarbeit und zur Stärkung unserer demokratischen Gesellschaft leistet.“

Teile diesen Inhalt:

Artikel kommentieren


* Pflichtfeld