Bundesregierung zeigt sich bei Novellierung des Telekommunikationsgesetzes unentschlossen
Zu langsames Internet, obwohl der Vertrag eine höhere Leistung verspricht, komplizierte Wechsel der Mobilfunkanbieter oder zu lange Laufzeiten von Telefonverträgen: Die Liste der Ärgernisse für Verbraucher:innen scheint endlos. Hier sollte die Umsetzung des europäischen Telekommunikations-Kodex endlich Abhilfe schaffen – in der von der Bundesregierung geplanten Form greift diese allerdings viel zu kurz.
Ärgerlich ist auch, dass die Eckpunkte des Telekommunikationsgesetzes schon im Februar 2019 vorgestellt wurden, wir auf den Gesetzentwurf aber zwei Jahre warten mussten, und die Beteiligung der Verbände nach der Veröffentlichung alles andere als fair gestaltet war. Innerhalb von 48 Stunden einen so komplexen Gesetzentwurf kommentieren zu müssen, wird der Sache nicht gerecht!
Glücklicherweise kam es dennoch zu einer regen Beteiligung der Sachverständigen und zu einer Anhörung, am 1. März 2021 im Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Zusammen mit Kolleg:innen der grünen Bundestagsfraktion habe ich drei Anträge eingebracht, in denen wir unsere Kritikpunkte und konkreten Verbesserungsvorschläge zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes für die Themenbereiche Grundversorgung, Verbraucherschutz und Datenschutz darlegen.
Die wichtigsten Kritikpunkte aus unseren Anträgen:
- Das Gesetz bringt nicht wie versprochen ein Recht auf schnelles Internets, sondern sichert lediglich eine Internetversorgung auf dem niedrigsten Niveau, das die EU-Vorgaben zulassen.
- Unsere Forderung: Die immer weiter fortschreitende Digitalisierung auch der Arbeitswelt zeigt eindeutig: Das reicht nicht aus. Grundlage sollte stattdessen die Bandbreite sein, die heute schon überwiegend genutzt wird. Die Bundesnetzagentur sollte jährlich eine Mindestbandbreite vorgeben, die sich an den tatsächlichen Nutzungsgewohnheiten der Menschen orientiert.
- Unflexible Zweijahresverträge für Handy, Telefon und Internet sollen weiterhin möglich sein.
- Unsere Forderung: Die maximale Vertragslänge sollte klar auf ein Jahr begrenzt sein, um eine Umgehungspraxis der Unternehmen (unattraktive Gestaltung von Einjahres- ggü. Zweijahresverträgen) zu verhindern.
- Lediglich Minderungsrecht bei erheblichen Abweichungen von der Internetleistung.
- Unsere Forderung: Vor allem bei Bündelverträgen schauen Verbraucher:innen in die Röhre und könnten nur für einen minimalen Teil den Vertrag mindern bzw. kündigen. Das wird dem Problem nicht gerecht: Laut Bundesnetzagentur erhalten nur 16 Prozent der Nutzer:innen die vertraglich vereinbarte maximale Übertragungsrate. Wir fordern daher einen einfach durchsetzbaren pauschalierten Schadenersatzanspruch von fünf Euro am Tag.
Wir werden dies im Gesetzgebungsverfahren weiter verfolgen und fordern die Bundesregierung zu den nötigen Nachbesserungen auf.
Die Anträge in voller Länge findet Ihr hier:
- Telekommunikationsmodernisierungsgesetz – Den Schutz von Verbraucherinnen
und Verbrauchern in den Mittelpunkt stellen - Telekommunikationsmodernisierungsgesetz – Grundversorgung garantieren und digitale Infrastruktur ausbauen
- Telekommunikationsmodernisierungsgesetz – Datenschutz, IT-Sicherheit und Bürgerrechte sichern
Hier gelangt Ihr zur Aufzeichnung der Anhörung.
Artikel kommentieren