Digital Fairness – Was bedeutet das für Verbraucher:innen?
Diese Frage stand im Mittelpunkt meiner Teilnahme als Panelistin auf der DATA:matters-Konferenz des Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.. Zunehmend komplexe Geschäftsmodelle, Dark Patterns und mit Hilfe von KI und Big Data personalisierte Angebote, stellen neue Risiken für Verbraucher:innen dar.
Die Europäische Kommission hat mit Gesetzen wie dem Digital Services Act und dem Digital Markets Act bereits bedeutende Schritte unternommen. Es gilt nun Lücken zu schließen, um Verbraucher:innen online bestmöglich zu schützen.
Individuelle Schwächen von Verbraucher:innen werden zu oft erkannt und ausgenutzt. In diesem Ungleichgewicht gegenüber Plattformen / Händlern ist es für Verbraucher:innen schwierig (wenn nicht unmöglich) nachzuweisen, dass ihre Rechte verletzt wurden.
Ich fordere: Fairness by Design! Wir brauchen faire Bedingungen, also Benutzeroberflächen, die keine Suchtgefahr bergen oder Kaufentscheidungen beeinflussen oder Abos im Hintergrund automatisch verlängern, ohne dass man das will.
Entsprechend habe ich mich sehr gefreut, dass Ursula von der Leyen den designierten Verbraucherschutzkommissar Michael McGrath mit der Erstellung eines Digital Fairness Act beauftragt hat. Mit meiner Kollegin Linda Heitmann habe ich im März Forderungen für eine EU-Verbraucheragenda aufgestellt. Unsere Forderungen können Sie hier nachlesen: Grün, digital, fair! 10 Thesen für die EU-Verbraucheragenda – Tabea Rößner, MdBTabea Rößner, MdB (tabea-roessner.de)
Vielen Dank für die interessante Diskussion und ein besonderes Dankeschön Tobias Koch für die tollen Fotos.
Artikel kommentieren