Produkthaftung bekommt nach fast 40 Jahren endlich ein Update!

Zur Einigung in den Trilog-Verhandlungen zur Produkthaftungsrichtlinie erklärt Tabea Rößner, Berichterstatterin für digitalen Verbraucherschutz und Vorsitzende des Digitalausschusses:

Endlich haben sich die EU-Verhandler:innen auf neue Produkthaftungsregeln geeinigt! Die Überarbeitung der Produkthaftungsrichtlinie wurde lange erwartet und ist ein guter Schritt hin zu mehr Verbraucherschutz. Unser Leben ist mittlerweile von technischen Entwicklungen bestimmt, da wurde es auch Zeit, das Produkthaftungsrecht zu aktualisieren. Die bisherigen Regelungen stammen aus dem Jahr 1985 und sind inzwischen weitgehend aus der Zeit gefallen.

Sehr gut ist, dass Software als Produkt anerkannt ist. Software bestimmt die Funktionsweise und Sicherheit einer Vielzahl unserer Produkte. Verbraucher:innen haben mit dem novellierten Produkthaftungsrecht zukünftig den Anspruch auf Entschädigung, wenn Daten beschädigt werden oder verloren gehen. Außerdem werden Beeinträchtigungen der psychischen Gesundheit nun als Schaden anerkannt.

Doch ein bitterer Beigeschmack bleibt: Der Deal sieht keine Beweislastumkehr vor. Weiterhin werden Geschädigte nachweisen müssen, dass ihnen durch ein fehlerhaftes Produkt ein Schaden entstanden ist. Damit bleibt es leider in der Praxis eine große Herausforderung, Schadensersatz zugesprochen zu bekommen. Die technische Komplexität macht es Geschädigten nicht leicht nachzuweisen, dass ihr Schaden und das fehlerhafte Produkt in Zusammenhang stehen. Immerhin wurde aber eine Erleichterung der Beweislast beschlossen. Wie wirksam das für Geschädigte sein wird, werden wir genau beobachten. Und wir werden uns bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht dafür einsetzen, dass das Haftungsrecht kein zahnloser Tiger sein wird.

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