Statement zu einer möglichen Einigung zum Digitale Dienste Gesetz
Zu Berichten über eine mögliche Einigung zum Digitale Dienste Gesetz, erklärt Tabea Rößner, MdB und Vorsitzende des Ausschusses für Digitales:
„Hallelujah! Endlich gibt es weißen Rauch bei den Verhandlungen über das Digitale Dienste-Gesetz innerhalb der Bundesregierung. Das ist auch höchste Zeit, denn bereits am 17. Februar gilt der Digital Services Act in den europäischen Mitgliedstaaten, spätestens dann muss der nationale digitale Koordinator arbeitsfähig sein. Deshalb müssen wir schnell ins parlamentarische Verfahren einsteigen können, damit der Bundestag das Gesetz umfassend beraten und bald beschließen kann.
Der Digital Services Act soll für ein sicheres Online-Umfeld sorgen, und alle, die im Rahmen dieses europäischen Gesetzes Aufgaben erfüllen, sind in eine durchsetzungsstarke Aufsichtsstruktur einzubinden. Dazu gehören der Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, die Bundeszentrale für Jugendmedienschutz, aber eben auch die Landesmedienanstalten, die auf Länderebene viel Erfahrung und Expertise bei der Aufsicht gesammelt haben. Für eine effiziente Durchsetzung und einen starken Jugendmedienschutz ist es geboten, dass hier alle in enger Kooperation mit der Bundesnetzagentur als Koordinator an einem Strang ziehen. Das scheint nun gelungen zu sein.
Begrüßenswert sind auch weitere Verbesserungen, etwa die Stärkung der Zivilgesellschaft im Beirat bei der Koordinierungsstelle oder die Übereinkunft der Ministerien, die mit der Durchsetzung betrauten Behörden gut auszustatten. Im Ausschuss werden wir den Referentenentwurf nun im Detail analysieren und diese sowie weitere Fragen u.a. in einer Anhörung mit Expert:innen thematisieren. „
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