Recht auf Internetzugang stärkt Verbraucherrechte

Zum Beschluss der Universaldienst-Verordnung (Telekommunikationsmindestversorgungsverordnung) durch den Ausschuss für Digitales erklären Maik Außendorf, Sprecher für Digitalpolitik, und Tabea Rößner, Mitglied im Ausschuss für Digitales:

Heute ist ein guter Tag für den Verbraucherschutz: Lange haben wir dafür gekämpft, nun kommt das Recht auf einen Internetzugang. Die Universaldienst-Verordnung legt Mindestanforderungen für die digitale Teilhabe fest und gestaltet damit ein neues Verbraucherrecht. Ein unterversorgter Haushalt kann ab sofort die Bundesnetzagentur einschalten und die Behörde kann anschließend Unternehmen dazu verpflichten, die Grundversorgung mit Internet zu erschwinglichen Preisen bereitzustellen. Das ist ein Novum in Deutschland.

Das Telekommunikationsgesetz und der Europäische Kodex für die elektronische Kommunikation grenzen ein, was zur Grundversorgung zählt. Bisher gehört dazu etwa die Möglichkeit Emails zu schreiben, Online-Zeitungen zu lesen oder Videokonferenzen in Home Office und Home Schooling durchzuführen. Mit steigenden Anforderungen an die teilhaberelevanten Dienste und mit dem dynamischen Gigabitausbau werden die Rahmenbedingungen regelmäßig angepasst, was steigende Bandbreiten im Down- und Upload zur Folge hat. Parallel zur Grundversorgung verfolgen wir weiterhin das Ziel, Glasfaser mit hoher Bandbreite flächendeckend in jedes Haus und an jede Milchkanne zu bringen.

Mit einem Entschließungsantrag von SPD, FDP und Grünen stellen wir sicher, dass die Verfügbarkeit eines Mindestangebots überwacht und die Evaluation der Verordnung gewissenhaft durchgeführt wird. Vor der nächsten Festlegung der Qualitätsmerkmale muss die Bundesregierung dem Ausschuss eine umfassende Studie vorlegen, die Fragen aus der öffentlichen Anhörung der Sachverständigen im Ausschuss aufgreift. Im Fokus stehen dabei Qualitäts- und Leistungsanforderungen für Mehrpersonenhaushalte; die Einführung weiterer Qualitätsparameter wie beispielsweise Paketverlustraten und die Eignung verschiedener Übertragungstechniken für die Erfüllung der Mindestanforderungen. Wir haben uns außerdem mit unseren Koalitionspartnern auf die Erarbeitung einer validen Datenbasis über die in einzelnen Haushalten verfügbaren Bandbreiten verständigt, um die Anforderungen an die Grundversorgung zukünftig noch präziser stellen zu können.

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