NetzDG gemeinsam weiterentwickeln

Zur heute in Kraft tretenden Pflicht der Plattformbetreiber, potentiell strafbare Meinungsäußerungen an das Bundeskriminalamt (BKA) zu melden, erklären Renate Künast, Berichterstatterin für das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, und Tabea Rößner, Vorsitzende des Ausschusses für Digitales:

Der Kampf gegen klar strafbare Meinungsäußerungen, gegen Beleidigung, Bedrohung, Verleumdung, üble Nachrede und Co. im Netz ist viel zu lange Zeit nur sehr halbherzig geführt worden. Die frühere Bundesregierung hatte dringend notwendige Nachbesserungen am NetzDG jahrelang versäumt.

Nach dem Anschlag in Halle musste es plötzlich ganz schnell gehen: Eine offen verfassungswidrige Regelung samt weitreichender Meldepflicht von Bestandsdaten wurde ersonnen. Beantragte Nachbesserungen hatte die alte Koalition stets abgelehnt. Erst nach einer erneuten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der Weigerung des Bundespräsidenten, das Gesetz zu unterschreiben, war man zu Nachbesserungen bereit.

Die unter anderem kritisierten Regelungen der umfassenden Datenweitergabe noch vor einer Prüfung eines Anfangsverdachtes sind inzwischen beklagt und müssen deshalb von einigen großen Anbietern derzeit gar nicht umgesetzt werden. Insgesamt ist es dringend notwendig, sich sehr genau anzuschauen, inwieweit die jetzigen Regelungen einer weiteren Überarbeitung bedürfen.

Die Ampelkoalitionäre haben es sich zur Aufgabe gemacht, im Zusammenspiel mit der europäischen Ebene für klare rechtliche Vorgaben und deren tatsächliche Umsetzung zu sorgen, d. h. auch die Rechtsdurchsetzung zu stärken. Den in dieser Woche begonnenen Trilog zum Digital Services Act (DSA) in Brüssel werden wir aktiv begleiten. Denn langfristig wird man nur durch ein gemeinsames, zumindest europäisch abgestimmtes Vorgehen Erfolg haben.

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