Bundesverkehrswegeplan nicht mit Klimazielen vereinbar

MdB Rößner: Ausbau des Mainzer Autobahnrings gehört auf den Prüfstand

Zum kürzlich vorgelegten Rechtsgutachten „Zur formellen (Unions-)Rechtswidrigkeit und materiellen Verfassungswidrigkeit des gesetzlichen Bedarfsplans 2030 für Straßen“ durch den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) erklärt Tabea Rößner, Mainzer Bundestagsabgeordnete (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Das Gutachten belegt sehr deutlich, dass die Planungen der bisherigen Bundesregierung das Ziel einer klimaneutralen Mobilität deutlich konterkariert. Der aktuelle Bundesverkehrswegeplan (BVWP) ist dem Gutachten zufolge sogar formell rechts- und materiell verfassungswidrig. Der BVWP verstößt demnach nicht nur gegen EU-Recht, sondern auch gegen Artikel 20a des Grundgesetzes (Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen). Sollte sich dies bewahrheiten, müssten alle weiteren Planungen eingestellt und überprüft werden.

Dies hätte auch große Bedeutung für unsere Region. Der sechsspurigen Ausbau der A 60 zwischen dem Autobahnkreuz Mainz-Süd bei Marienborn und dem Autobahndreieck Mainz bei Finthen gehört unter diesem Gesichtspunkt erneut auf den Prüfstand. Gleiches gilt für das Planfeststellungsverfahren bei der A643. Hier braucht es nachhaltigere Lösungen, für die das Rechtsgutachten Werkzeuge in die Hand gibt.

Dieses Gutachten deckt erneut auf, was das Bundesverfassungsgericht in seinem Klimaurteil bereits festgestellt hat: Die letzte Bundesregierung hat auf ganzer Linie versagt, sowohl beim Klimaschutz insgesamt, als auch bei der dringend notwendigen Verkehrswende. Es ist allerhöchste Zeit für eine Verkehrspolitik, die mit dem Klimaschutz vereinbar ist und nicht Jahrzehnte alte Projekte umsetzt. Dafür gibt es politische Gestaltungsspielräume. Diese von Gerichten einfordern zu lassen, ist ein miserables Zeugnis für die scheidende Bundesregierung. Wir brauchen endlich eine zukunftsfähige Mobilitätspolitik, mit der die Klimaziele auch erreicht werden können.

Das im Auftrag des BUND erstellt Rechtsgutachten finden Sie hier: www.bund.net/bvwp-rechtsgutachten

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