Rede zum Verkauf von Sachen mit digitalen Elementen und Dienstleistungen am 25.6.2021

Zu Tagesordnungspunkt 30 (Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags) zu Protokoll gegeben:

Die Zeit ist mehr als reif für einen starken Verbraucherschutz, der auch die Umwelt und das Klima effektiv schützt. Hier und heute muss ich aber leider feststellen, dass die Bundesregierung den Verbraucherschutz zum wiederholten Male über die Klippe springen lässt. Sehenden Auges belastet sie damit nicht nur die Verbraucher:innen, sondern zusätzlich noch die Umwelt und das Klima.

Der vorliegende Gesetzentwurf zur Umsetzung der Warenkauf-Richtlinie stellt leider nicht die richtigen Weichen für mehr Nachhaltigkeit. Statt sich für die Produktion von langlebigen und nachhaltigen Produkten ein- zusetzen, werden die nationalen Gestaltungsspielräume der europäischen Warenkauf-Richtlinie schlichtweg nicht genutzt und nur zwingende Mindestvorgaben umgesetzt. Zum Ende der Legislatur ist vielleicht nicht die Zeit, Visionen zu entwickeln, aber ein bisschen Mut und Wille sollten doch noch da sein!

Stattdessen verbleibt es bei der zweijährigen Regelverjährung. Noch nicht einmal für langlebige Produkte wie Autos, Waschmaschinen oder Kühlschränke haben Sie eine längere Gewährleistungsfrist gesetzt. Dabei hat die Anhörung im Rechtsausschuss gezeigt, wie einfach das möglich wäre: durch eine Angabe über die Mindestlebensdauer auf dem Produkt. So würden sich Hersteller:innen durch langlebige Geräte aktiv einen Marktvorteil schaffen, und Verbraucher:innen könnten sich bewusst für solche Produkte entscheiden. Doch solch notwendige gesetzliche Regelungen und Anreize fehlen bei Ihnen komplett. Anstatt den Wettbewerb positiv anzukurbeln, sorgen Sie nur dafür, dass sich die Wegwerfgesellschaft verstetigt und der Schrottberg weiterwächst.

Die sogenannte Beweislastumkehr ist für die Verbraucher:innen entscheidend, um ihre Rechte auf Mängelbeseitigung wirksam durchsetzen zu können. Die Warenkauf-Richtlinie sieht ausdrücklich eine Erweiterung auf zwei Jahre vor. Die Bundesregierung hingegen begnügt sich mit einem Jahr, sie kuscht wieder einmal vor den Unternehmen, während sich die Verbraucher:innen auch in Zukunft über schnell kaputtgehende Produkte ärgern und um ihre Rechte kämpfen müssen.

Ich frage mich langsam, ob wir überhaupt in der gleichen Welt leben. Der technologische Wandel ist in vollem Gange, und er geht einher mit neuen, digitalen Produkten. Da passt das klassische Kaufrecht, das bei Übergabe des Produkts den Kauf quasi als abgeschlossen betrachtet, nicht mehr. Die neue Updatepflicht – wie Softwareupdates für Smartphones oder Sprachassistenten – ist dringend notwendig. Das Know-how liegt hier ja beim Hersteller und nicht bei den Verkäuferinnen und Verkäufern. Der Verbraucherschutz wäre daher um einiges wirkungsvoller, wenn die Verbraucher:innen ihre Gewährleistungsansprüche direkt beim Hersteller einfordern könnten, vor allem bei der Updatepflicht, aber auch in anderen Fällen. In unserem Nachbarland Frankreich ist das der Fall. Bei uns schauen die Verbraucher:innen im Zweifel in die Röhre, beispielsweise wenn es den Shop am Ende gar nicht mehr gibt.

Wir brauchen dringend einen Wechsel zu einer fairen und nachhaltigen Verbraucherpolitik. Die gibt es nur mit Grün!

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