Kennzeichnung von Elektrogeräten: Auch Lebensdauer und Reparierbarkeit erkennbar machen!
Zur Einführung der EU-Kennzeichnung für den Energieverbrauch von Elektrogeräten erklären Dr. Bettina Hoffmann, Sprecherin für Umweltpolitik und Tabea Rößner, Sprecherin für Netz- und Verbraucherschutzpolitik:
Eine bessere Kennzeichnung des Energieverbrauchs von Elektrogeräten ist ein richtiger Schritt für mehr Transparenz gegenüber den Verbraucher:innen. Die verwirrenden A+ bis A+++ sind damit abgeschafft. Die Skala reicht wieder von A bis G, und die Anforderungen an die Sparsamkeit der Produkte sind gestiegen.
Allerdings muss die aktuelle Situation im Bereich der Produktkennzeichnung noch weiter verbessert werden. Während das neue EU-Energieeffizienzlabel für viele Elektrogeräte wie Waschmaschine und Fernseher verpflichtend gilt, gibt es beispielsweise für Staubsauger und viele andere Geräte der Kommunikations- und Unterhaltungselektronik keine einheitliche Kennzeichnungspflicht bezüglich des Energieverbrauchs. Zudem ist aus grüner Sicht für eine positive Ökobilanz nicht nur der Energieverbrauch wichtig, sondern auch, wie lange ein Gerät hält und ob es einfach zu reparieren ist.
Der Gesetzgeber sollte deshalb dafür sorgen, dass künftig auch Lebensdauer und Reparierbarkeit direkt auf den Geräten erkennbar sind. Verbraucher:innen können so auf einen Blick erkennen, wie lang die angegebene Produktlebensdauer ist und wie lange Ersatzteile und Softwareupdates verfügbar sind. Auch für Einkäufer:innen in Unternehmen oder Behörden wird so ersichtlich, welche Produkte über den gesamten Lebenszyklus eine gute Ökobilanz ausweisen. Sie können ihre Beschaffung darauf ausrichten.
Mit einem solchen erweiterten Produktlabel stärken wir Unternehmen und Start-ups, die jetzt schon vorangehen und wichtige Pionierarbeit für nachhaltige und wiederverwendbare Produkte leisten. Deutschland sollte bei der Kennzeichnung von Produkten vorangehen, um am Ende ein EU-weit einheitliches und unabhängiges Label zu schaffen.
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