Bundesregierung springt bei Restschuldversicherung zu kurz
Zum am 24.02.2021 im Kabinett beschlossenem Provisionsdeckel bei Restschuldversicherungen erklären Stefan Schmidt, Mitglied im Finanzausschuss, und Tabea Rößner, Sprecherin für Netz- und Verbraucherschutzpolitik:
Wir begrüßen den Kabinettsbeschluss zu einem Provisionsdeckel bei Restschuldversicherungen als ersten Schritt für mehr Verbraucherschutz bei Restschuldversicherungen. Nach fast zwei Jahren ist das auch mehr als überfällig. Ein Provisionsdeckel allein reicht aber nicht aus, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor überhöhten und unnötigen Kosten bei Restschuldversicherungen zu schützen. Darüber hinaus muss der Abschluss des Restschuldvertrags zeitlich von dem des Kreditvertrages entkoppelt werden. Die Restschuldversicherung darf nicht aus dem entsprechenden Kredit finanziert werden. Wir Grüne bedauern zudem, dass die Bundesregierung den Provisionsdeckel bei Lebensversicherungen aus dem Gesetzentwurf herausgenommen hat. Dieses Vorhaben, das die Koalition zu Beginn in einem Gesetzentwurf beschlossen hatte, wird nun wohl in dieser Legislaturperiode nicht mehr umgesetzt werden.
Wir Grüne hatten schon 2019 in einem eigenen Antrag die Einführung eines Provisionsdeckels bei Restschuldversicherungen von 1,5 Prozent gefordert. Dieser liegt damit deutlich unter dem Deckel der Bundesregierung von 2,5 Prozent. Wir drängen darauf, endlich auch das ‚doppelte‘ Preisschild verpflichtend einzuführen, damit die Verbraucherinnen und Verbraucher auf einen Blick sehen, welche zusätzlichen Kosten die Restschuldversicherung verursacht. Die Bundesregierung ist leider wieder auf halber Strecke zum Nachteil der Verbraucherinnen und Verbraucher stehen geblieben. Es wird Zeit für eine stärkere Verbraucherschutzpolitik.
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