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Entziehung der funktionsgerechten Finanzierung ist keine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Anlässlich des Zurückziehens des Zustimmungsgesetzentwurfs durch den sachsen-anhaltinischen Ministerpräsidenten erklärt die Medienpolitikerin Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

„Das Zurückziehen des Zustimmungsgesetzentwurfs durch Ministerpräsident Haselhoff kommt einer Ablehnung des Medienstaatsvertrags gleich. Dafür gibt es keine tragfähigen Gründe. Dieses Agieren ist verfassungswidrig. Haselhoff verstößt so gegen den Anspruch der Anstalten auf eine funktionsgerechte Finanzierung.

Wenn der Staatsvertrag bis Jahresende nicht ratifiziert wird, ist nicht nur die Auftragserfüllung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Gefahr, und das Bundesverfassungsgericht wird sich damit befassen. Auch der Konsens über die gemeinsame Rundfunkpolitik der Länder wird damit aufgekündigt. Dieser Konsens ist aber gerade für die dringend notwendigen Reformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dringend erforderlich. Damit wird dem berechtigten Anliegen einer Reform ein Bärendienst erwiesen.“

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