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Viel steht auf dem Spiel: Sachsen-Anhalt blockiert die Erhöhung des Rundfunkbeitrags

Anlässlich der Blockade Sachsen-Anhalts bei der anstehenden Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum Januar 2021, erklärt Tabea Rößner MdB:

„Wenn Sachsen-Anhalt aus dem Länderkonsens ausschert und die moderate Erhöhung des Rundfunkbeitrags blockiert, kündigt das Bundesland nicht nur die föderale Zusammenarbeit in der Medienpolitik auf, sondern gefährdet den Bestand des öffentlich-rechtlichen Rundfunks insgesamt. Das wäre fatal. Unterm Brennglas der Corona-Krise wurde einmal mehr deutlich, welche Bedeutung das öffentlich-rechtliche Programm für das Bedürfnis nach verlässlicher Information und die freie Meinungsbildung in unserer Gesellschaft hat.

Dieser Wert steht auf dem Spiel, sollte der Rundfunkbeitrag zum kommenden Jahr nicht um die von der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (KEF) festgestellte Summe von 86 Cent erhöht werden. Dies ist die erste Anhebung seit 10 Jahren, nachdem vor 5 Jahren der Beitrag noch gesenkt worden war. Sollte die Erhöhung nicht kommen, müssen die Sendeanstalten harte Einschnitte vornehmen, die sich auch aufs Programm niederschlagen werden. Jetzt rächt sich, dass die Länderchefs es in den vergangenen Jahren versäumt haben, eine Reform auf den Weg zu bringen und den öffentlich-rechtlichen Rundfunks ins digitale Zeitalter zu führen. Denn der Beitrag folgt dem Auftrag, nicht umgekehrt. Das Prinzip der Ermittlung des Rundfunkbeitrags durch die unabhängige KEF gewährleistet die verfassungsrechtlich verbriefte Rundfunkfreiheit.

Wenn die Länder es nicht schaffen, müssen sie eine Expertenkommission auf den Weg bringen, die ohne eigene Interessen einen Reformvorschlag erarbeitet. Dies erscheint der einzige Weg, den gordischen Knoten endlich zu zerschlagen. Gleichzeitig braucht es dringend eine breite öffentliche Debatte über den gesellschaftlichen Wert unseres Rundfunksystems, das unabhängig organisiert, der Vielfalt und hohen journalistischen Standards verpflichtet ist. Bis dahin müssen die Länder, auch Sachsen-Anhalt, die Auftragserfüllung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sicherstellen.“

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