Verbraucherinnen und Verbraucher schützen – SCHUFA klare Grenzen aufzeigen
Zu den aktuellen Plänen der SCHUFA, in Zukunft Verbraucherinnen und Verbraucher auch anhand ihrer Kontoauszüge zu bewerten, erklären Tabea Rößner, Sprecherin für Verbraucherschutz, und Konstantin von Notz, stellv. Fraktionsvorsitzender:
Das von der SCHUFA geplante Durchleuchten von Kontoauszügen von Verbraucherinnen und Verbrauchern geht gar nicht. Besonders schockierend ist die Aussage, dass offenbar sogar darauf gezählt wird, dass die Menschen einfach online einen Zustimmungsbutton klicken, ohne sich genauer anzuschauen, wofür und wie lange ihre Kontodaten dann gespeichert werden. Es ist schlicht haarsträubend, dass bewusst geplant wird, Daten offenbar länger zu speichern, als den Kundinnen und Kunden zunächst kommuniziert wird.
Die SCHUFA hat bereits heute Zugriff auf weitreichende Informationen über die Verbraucherinnen und Verbraucher, die selbst nach wie vor nicht nachvollziehen können, wie und auf welche Weise diese Daten für den persönlichen Score gewichtet werden. Zudem ist bereits bei den heute gespeicherten Daten durchaus fragwürdig, wie relevant sie für die Bonitätsauskunft tatsächlich sind – dies gilt beispielsweise für die dreijährige Speicherung über eine Restschuldverkürzung oder die Information, in welchem Wohngebiet jemand lebt.
Nach den bereits seit einigen Monaten kursierenden Plänen von Auskunfteien wie der SCHUFA, neue Datenpools in Zusammenarbeit mit Energieversorgern anzulegen, um Verbraucherinnen und Verbrauchern den Wechsel zwischen Anbietern zu erschweren, zeigt der aktuelle Vorstoß erneut, dass den Plänen der SCHUFA im Sinne eines effektiven Grundrechtsschutzes und der Wahrung der informationellen Selbstbestimmung klare Grenzen gesetzt werden müssen.
Das Anlegen immer neuer und größerer Datenpools erhöht das Ungleichgewicht zwischen den Auskunfteien wie der SCHUFA und den mit ihnen kooperierenden Unternehmen auf der einen und den Verbraucherinnen und Verbrauchern auf der anderen Seite weiter. Die Bundesregierung muss in Kooperation mit den Landesdatenschutzbeauftragten von Hessen und Bayern entschlossen einschreiten und gemeinsam verhindern, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher auf Grundlage unklarer Einwilligungen gezwungen werden, immer mehr Daten über sich preisgeben zu müssen. Eine Absenkung von mühsam erkämpften Standards muss verhindert und hier gegebenenfalls gesetzlich nachjustiert werden.
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