©Ezequiel Garrido /Unsplash

Kein Wucher für Reparatur- und Ersatzteile

Viele von Euch kennen das, schnell ist der Seitenspiegel abgefahren und die Reparatur wird immens kostenintensiv, weil ein teures Originalersatzteil beschafft werden muss. Die Bundesregierung führt nun endlich eine Reparaturklausel ein, die es Verbraucher*innen ermöglicht, bei einer Reparatur künftig zwischen den Originalersatzteilen und günstigeren Ersatzteilen von unabhängigen Herstellern zu wählen. Deutsche Verbraucher*innen zahlen aktuell bis zu 40% mehr für nach außen sichtbare Ersatzteile im Vergleich zu Verbraucher*innen in den europäischen Ländern wie Spanien und Großbritannien, die schon länger eine Reparaturklausel eingeführt haben.

Allerdings gilt die Reparaturklausel nicht für alle bereits erworbenen Fahrzeuge und für Neuerwerbungen, bei denen der Bestandsschutz von Designrechten der Originalhersteller wie Audi, VW u.a. noch bis 2045 greift. Meine Fraktion und ich haben daher heute im Rechtsausschuss einen Änderungsantrag eingebracht, damit die Verbraucher*innen auch in diesen Fällen schneller von der Reparaturklausel profitieren können. Den hat die Koa allerdings ignoriert und die Verbraucher*innen mal wieder im Stich gelassen.

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