Rechtsgutachten zur EU-Urheberrechtsreform wirft Zweifel an der Umsetzbarkeit auf

https://www.youtube.com/watch?v=dSlFdFIBVDc&lc=z223z5hwnkyxfjctdacdp435cllg33u0kg15j1eswktw03c010c
Gutachten zur EU-Urheberrechtsreform hat Zweifel an der Vereinbarkeit mit EU-Grundrechten

Die angemessene Vergütung von Urheberinnen und Urhebern ist uns immer ein wichtiges Anliegen gewesen und ist es nach wie vor. So hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der rot-grünen Bundes­regierung das Urhebervertragsrecht maßgeblich vorangebracht.

Mitder fortschreitenden Digitalisierung ist dieses Anliegen immer wieder vor großeHerausforderungen gestellt worden.

Esgeht dabei immer um einen Interessenausgleich zwischen den berechtigtenAnsprüchen von Urheberinnen und Urhebern auf der einen Seite und den Freiheitsrechtender Nutzerinnen und Nutzer auf der anderen.

Indiesem Spannungsfeld haben wir als Fraktion um Lösungen gerungen, und dasbeschäftigt uns und mich persönlich seit 10 Jahren, seit ich im Bundestag bin.So haben wir mehrere Initiativen in den Bundestag eingebracht – wie zumBeispiel zur Reform des Urhebervertragsrechts, um die Urheberinnen und Urheberin ihrer Position zu besser zu stellen und zu stärken.

Bereitsvor Jahren haben wir auch ein Gutachten erarbeiten lassen, in dem dieAusgestaltung eines Pauschalvergütungsmodells erarbeitet wurde. Sie erinnernsich vielleicht: das Schlagwort damals war die so genannte Kulturflatrate.Lustigerweise hat dieses Gutachten damals auch Prof. Spindler erarbeitet.

Siekennen die Reaktionen: die Idee dieser Pauschalvergütung wurde damals vonallen, insbesondere auch von den Kreativen, abgelehnt. Das war auch ein Grund,warum wir die Idee nicht weiter verfolgt haben.

Nunerinnern Sie sich alle an die heftigen Kämpfe rund um dieEU-Urheberrechtsreform. Da haben sich beide Seiten nichts geschenkt.

DieEU-Richtlinie wurde im Frühjahr 2019 beschlossen. Und ist nach wie vor sehrumstritten. Es ging dabei ja vor allem um den Artikel 17 (früher 13), und dieAuseinandersetzung darüber fand ja schon auf der Metha-Ebene statt, nämlich: Wasdenn in diesem Artikel nun tatsächlich drin steht. Sieht die Richtlinie nun Uploadfiltervor oder nicht. Und die Bundesregierung, insbesondere die CDU, hat getönt, siewürden dafür sorgen, dass bei der Umsetzung der Richtlinie Uploadfilterausgeschlossen werden.

Wirwollten zu einer Versachlichung der Diskussion beitragen und haben deshalb das Rechtsgutachtenin Auftrag geben, um – ergebnisoffen – die Rechtsfragen zu klären.

UnsereFragen waren: Ist Artikel 17 mit dem EU-Recht vereinbar und welchen Gestaltungsspielraumlässt Artikel 17 bei der nationalen Umsetzung?

Nunliegt das Gutachten vor und wirft erhebliche Zweifel auf, ob Artikel 17 mit EU-Grundrechtenvereinbar ist. Es geht davon aus, dass der Artikel 17 zu einer allg.Überwachungspflicht führt. Dies wird Ihnen Prof. Spindler gleich genauererläutern.

DieGrundrechte sind die Pfeiler unserer Gesellschaft und unserer Demokratie. Die Bundesregierungkann keinen Entwurf vorlegen, der gegen diese verstößt.

Wichtigist mir: Wir haben mit diesem Gutachten die Hausaufgaben der Koalition gemacht.Nun liegt es an der Bundesregierung, die aufgeworfenen Zweifel auszuräumen.

VonBundesjustizminsterin Lambrecht haben wir noch nichts gehört.

Klar ist für uns: Zweifel an der Vereinbarkeit mit Grundrechten können nicht einfach vom Tisch gewischt werden und wir können bei der Umsetzung nicht einfach zurück zur Tagesordnung gehen. Es muss jetzt endlich einen offenen Dialog geben. Wir möchten über die Ergebnisse des Gutachtens nun breit diskutieren. Wir sprechen mit den Stakeholdern und laden am kommenden Donnerstag zu einem öffentlichen Fachgespräch ein.

Das Gutachten finden Sie hier zum Runterladen und mit weiteren Hintergrundinformationen.

Teile diesen Inhalt:

Artikel kommentieren


* Pflichtfeld