Persönliche Erklärung zur Abstimmung über Antrag zur BDS-Bewegung

Erklärung nach § 31 GO-BT zur Abstimmung zu ZP 11 „Der BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen“ der Abgeordneten Tabea Rößner:

Angesichts der historischen Verantwortung Deutschlands ist es ein hoher Wert, dass sich der Deutsche Bundestag in großer Mehrheit, über Fraktionsgrenzen hinaus, immer wieder zur Sicherheit und dem Schutz Israels wie zum Kampf gegen den Antisemitismus bekennt.

Zu unserer Solidarität mit Israel gehört eine Ablehnung von Boykottaufrufen gegen den Staat Israel, wie sie von der BDS-Bewegung vertreten werden. Boykottaufrufe wie BDS, die keine zentral gesteuerte Organisation ist, treffen alle israelischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger gleich welchen Glaubens oder politischer Ausrichtung. Zudem gehen solche Kampagnen wie BDS immer wieder mit antisemitischen Stellungnahmen einher. Unser Zeichen gegen die antisemitischen Argumentationsmuster und Methoden in Teilen der BDS-Bewegung versteht sich als Teil einer gesellschaftspolitischen Kernaufgabe: des Kampfes gegen Antisemitismus und alle Formen von Diskriminierung und Menschenfeindlichkeit, ganz gleich aus welchen Ideologien sie sich speisen.

Der kritische Umgang mit israelischer Regierungspolitik ist von Meinungs-, Presse- und Äußerungsfreiheit geschützt und muss selbstverständlich in Deutschland genauso wie in Israel erlaubt sein. Für uns ist ein Bekenntnis zur Meinungsfreiheit elementar, die selbstverständlich auch ein breites Spektrum von Stimmen aus der israelischen wie palästinensischen Zivilgesellschaft und Politik umfasst. Die Bedenken, wie sie etwa in einem offenen Brief zahlreicher israelischer und jüdischer Akademiker und Akademikerinnen an Abgeordnete des Bundestages geschildert wurden, nehmen wir sehr ernst. Der Beschluss des Bundestages darf auch nicht benutzt werden, um eine kritische und konstruktive Auseinandersetzung hier in Deutschland und vor Ort zu unterbinden.

Boykottaufrufe, wie sie von der BDS-Bewegung ausgehen, sind auch der Versuch einer Einschränkung der Meinungs-, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit; sie sind auch ein Hindernis für eine Friedenslösung im israelisch-palästinensischen Konflikt. Wir verbinden daher mit dem vorliegenden Antrag auch unser Bekenntnis zu einer Zweistaatenregelung des Konflikts, wie sie vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen zuletzt in der Resolution 2334(2016) bekräftigt wurde. Der Beschluss des Bundestages darf nicht dazu führen, dass Projekte und Aktivitäten nicht mehr unterstützt werden, die sich für eine friedliche Lösung engagieren. Wir betonen, dass insbesondere die Unterscheidung zwischen dem Territorium des Staats Israel und den seit 1967 besetzten Gebieten, im Einklang mit dieser Resolution, nicht mit BDS gleichzustellen ist. Nur mit einer Zweistaatenregelung können Israels Fortbestand als demokratischer Staat und nationale Heimstätte des jüdischen Volks und zugleich die Rechte der Palästinenser in einem eigenen Staat gewährleistet werden. Zu den Hindernissen auf dem Weg zu einer Zweistaatenregelung zählen aber nicht nur Boykottaufrufe wie BDS, Gewaltanwendung wie die Raketenangriffe der Hamas oder die fehlende Demokratie und Rechtsstaatlichkeit auf palästinensischer Seite, sondern auch die fortdauernde Besatzung und die drohende Annexion palästinensischer Gebiete, der völkerrechtswidrige Siedlungsbau und die Blockade des Gaza-Streifens durch Israel. Es ist für uns daher von entscheidender Bedeutung, dass die Bundesrepublik Deutschland und ihre Zivilgesellschaft, beispielsweise durch die politischen Stiftungen, mit einem breiten Spektrum zivilgesellschaftlicher Organisationen in Israel und Palästina zusammenarbeitet, die sich für diese Ziele einsetzen und dabei Gewalt als Mittel politischer Auseinandersetzung ablehnen. Dieser Austausch belebt die politische Debatte in Deutschland. Es ist für uns selbstverständlich, dass wir die palästinensische oder israelische Zivilgesellschaft bei der Wahl ihrer politischen Strategien nicht bevormunden.

Tabea Rößner

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