Bundeskartellamt macht Vergleichsportalen Dampf

Zum Abschlussbericht des Bundeskartellamts zur Sektorenuntersuchung von Vergleichsportalen erklärt Tabea Rößner, Sprecherin für Verbraucherschutz der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Es bleibt bei dem vernichtenden Befunde des Bundeskartellamts: Bei Vergleichsportalen mangelt es erheblich an Transparenz, Angebotsvielfalt und Objektivität. Doch Verbraucherinnen und Verbrauchern erfahren oft nicht, wenn das Ranking durch Provisionszahlungen beeinflusst wird oder wichtige Anbieter beim Vergleich nicht berücksichtigt werden. Zum Glück ist die EU hier gerade endlich vorangegangen und hat mit der neuen Verbraucherschutz-Richtlinie Informationspflichten für Verkaufs- und Vergleichsplattformen eingeführt. Dadurch erfahren Verbraucherinnen und Verbraucher demnächst wenigstens, wenn Provisionen gezahlt wurden oder welche Kriterien beim Ranking ausschlaggebend waren. Aber die Bundesregierung hat es versäumt, hier noch weitere Regelungen außer Transparenzpflichten einzuführen. Denn Informationspflichten alleine reichen nicht aus, einen fairen Wettbewerb herzustellen. Dafür bräuchte es auch regulative Ansätze, z.B. hinsichtlich Provisionszahlungen oder hinsichtlich der Plattformhaftung. Gut, dass das Bundeskartellamt der Bundesregierung hier Dampf macht.“

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