Barley springt bei ihren Vorschlägen zur Mindestvertragsdauer von Telefonverträgen zu kurz

Zu den Vorschlägen von Justizministerin Katarina Barley, die Mindestvertragsdauer von Telefonverträgen zu verkürzen, erklärt Tabea Rößner, Sprecherin für Verbraucherschutz der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Die Justizministerin scheint kurz vor der Europawahl nochmal wach geworden zu sein. Seit vielen Jahren fordern wir die Stärkung der Verbraucherrechte im Telekommunikationsbereich und die Reduzierung der Mindestvertragsdauer für Mobilfunkverträge auf maximal zwölf Monate. Wichtig ist aber die weitere Ausgestaltung. So sollte sichergestellt werden, dass nach Ablauf der zwölf Monate der Vertrag monatlich gekündigt werden kann, sonst nützt den Kundinnen und Kunden die Verkürzung der Mindestvertragsdauer herzlich wenig.

In der Tat besteht dringender Handlungsbedarf bei unerlaubter oder unerwünschter Telefonwerbung. So muss es aber zwingend eine generelle Bestätigungslösung für so zustande gekommene Verträge geben. Barley will diese allerdings nur für den Energiesektor. Wir fordern die allgemeine Bestätigungslösung, damit die Verbraucher*innen eine Handhabe haben, wenn sie am Telefon überrumpelt werden. Gute Vorschläge zur Umsetzung haben wir bereits eingebracht.

Auch zur Nachjustierung im Bereich des Inkassowesens haben wir bereits Vorschläge gemacht. Denn das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken hat, wie eine Studie im Auftrag des Justizministeriums deutlich gezeigt hat, das ursprüngliche Ziel nicht weit verfehlt. Die Schuldner wurden mit Einführung des Gesetzes nämlich nicht entlastet, sondern im Gegenteil durch deutlich höhere Inkassokosten stärker belastet.

Das ist alles lange bekannt. Bisher hat das Justizministerium keine besondere Aktivität für mehr Verbraucherrechte entwickelt. Hoffentlich bleibt es nicht nur bei einmaligem Aktionismus kurz vor der Wahl.“

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