Offene Standards für eine gerechte und gemeinwohlorientierte Gestaltung der Digitalisierung

Offene Standards und Formate eröffnen in allen Lebensbereichen zahlreiche Chancen und Möglichkeiten für eine gemeinwohlorientierte Gestaltung der Digitalisierung, da sie leicht zugänglich, weiterentwickelbar und einsetzbar sind und einen selbstbestimmten Umgang mit Geräten, Daten und Informationen möglich machen. Ob in Wissenschaft, Wirtschaft oder Politik: Sie ermöglichen Innovationen, stärken die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher und erhöhen die Sicherheit in der digitalen Welt. Das Internet sowie zahlreiche Anwendungen und Infrastrukturen sind auf den Prinzipien der Offenheit und Partizipation aufgebaut. Für uns GRÜNE sind Offene Standards daher eines der zentralen Leitprinzipien für die Digitalisierung, das es zu schützen und auszubauen gilt. Hierzu haben wir gerade eine umfassende Initiative in den Bundestag eingebracht.

Bundesregierung lässt Potenziale ungenutzt

Die Bundesregierung vernachlässigt dieses Grundprinzip der Digitalpolitik sträflich und lässt dadurch wichtige Chancen der Digitalisierung ungenutzt. Obwohl die Potenziale in dem Bereich seit langem diskutiert und anerkannt werden, kommen Offene Standards und Formate sowohl im Koalitionsvertrag der Großen Koalition als auch in der Umsetzungsstrategie zur Digitalisierung bestenfalls als Randnotiz vor.

Das ist insofern eine echte Lücke als dass marktmächtige Unternehmen noch immer einseitig auf technische Standards und geschlossene Systeme setzen. So profitieren sie ungehindert von einer Digitalisierung auf Kosten der Verbraucherinnen und Verbrauchern, deren Rechte mehr und mehr untergraben werden. Kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie StartUps wird dadurch Zugang zu den Märkten erschwert. Faire digitale Märkte sehen anders aus. Die Politik ist deswegen gefordert, wieder eine Balance herzustellen und Offene Standards und Formate zu stärken.

Vorschläge für zahlreiche Bereiche der Digitalpolitik

Wir wollen daher mit unserem aktuellen Antrag die Potenziale des Einsatzes Offener Standards aufzeigen. In unserer Initiative deklinieren wir die vielfältigen Chancen und Möglichkeiten quer durch die Digitalpolitik durch. Anhand konkreter Beispiele aus verschiedensten Bereichen zeigen wir, wie eine echte, am Gemeinwohl orientierte  Digitalstrategie im Bereich Offener Standards und Formate aussehen kann.

Die Bundesregierung muss unter anderem große Plattformanbieter in Einklang mit dem Datenschutz zur Interoperabilität verpflichten, so dass Nutzerinnen und Nutzer verschiedener Plattformen miteinander kommunizieren können. Außerdem setzen wir uns für ein „Recht auf Reparatur“ ein, damit Nutzerinnen und Nutzer digitaler Geräte sowohl die Hardware als auch die Software selbstständig verändern oder reparieren können. Dafür müssen unter anderem auch Reparaturanleitungen, Ersatzteile und Softwareupdates von den Anbietern verfügbar gemacht werden.

Vorbildfunktion des Bundes

Als größter Auftraggeber sollte die öffentliche Hand eine Vorbildfunktion einnehmen und Offenen Standards und Interoperabilität zum Durchbruch verhelfen. Das betrifft sowohl die Bereiche E- und Open-Government, also digitale Informationen und Onlinedienste von Staat und Verwaltung für Bürgerinnen und Bürger, als auch den Bereich der Beschaffung. Auch hier sollte der Bund seiner Vorbildfunktion gerecht werden, beispielsweise, wenn es um die Software geht, die von der Verwaltung eingesetzt wird. Mit einer Stärkung von Open Data und Open Source Software können Steuergelder gespart und IT-Sicherheit und Bürgerbeteiligung verbessert werden. Öffentlich finanzierte Softwareprojekte sowie Inhalte und Werke sollen den Steuerzahlern grundsätzlich auch frei zur Verfügung stehen. Was öffentlich finanziert wird, muss auch frei nutzbar sein.

Freier Zugang zu wissenschaftlichen Werken und Lehrmaterialien

In einer digitalen Wissensgesellschaft ist auch der offene Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen und anderen Dokumenten zentral, damit urheberrechtlich geschützte Werke für Forschung und Lehre an Hochschulen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen genutzt werden können. Mit offenen Lizenzen versehene Lehrmittel (Open Educational Resources) in der Bildung sind Voraussetzung dafür, die digitalen Potenziale für Bildung und Forschung nutzen zu können. Freie Bildungsmaterialien fördern partizipative Bildungsprozesse und erleichtern die Teilhabe aller an Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung.

Diese und zahlreiche weitere unserer Vorschläge machen deutlich, wie offene Standards und Formate für eine gemeinwohlorientierte Gestaltung der Digitalisierung genutzt werden können, so dass alle Menschen von der Digitalisierung profitieren können.

Den vollständigen Antrag kann man hier nachlesen.

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