NetzDG-Transparenzberichte: Aussagekraft begrenzt

Zu den heute vorgelegten zweiten Transparenzberichten der Plattformen Google, Facebook und Twitter gemäß Netzwerkdurchsetzungsgesetz erklärt Tabea Rößner:

„Die Transparenzberichte zeigen vor allem eines: Das NetzDG muss dringend überarbeitet werden! Nachdem nun also zum zweiten Mal die Berichte der Plattformen vorgelegt wurden und unterm Strich keine gravierenden Abweichungen im Vergleich zur ersten Jahreshälfte ersichtlich sind, ist das Ergebnis trügerisch unspektakulär. Dass die Berichte kaum Aussagekraft haben und wenig vergleichbar sind, liegt vor allem an der mangelhaften gesetzlichen Grundlage: Es gibt keine Vorgaben. Umso weniger nachvollziehbar ist es, dass die Evaluierung erst nach drei Jahren erfolgen soll. Angesichts der sensiblen Grundrechtsproblematik muss das Gesetz schnellstmöglich angegangen werden und die notwendigen Reparaturen vorgenommen werden, um den erforderlichen Interessenausgleich, Verhältnismäßigkeit und Rechtsschutz zu gewährleisten. Dazu gehören vor allem effektive Beschwerdemechanismen, die Einrichtung von Clearingstellen und Put-Back-Verfahren sowie verschiedene Maßnahmen zur Stärkung des Rechtsstaates bei der Verfolgung und Rechtsdurchsetzung im Online-Bereich.“

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