Rechtliche Schritte gegen unseriöse Telefonwerbung überfällig

Anlässlich der Ankündigung von Bundesjustizministerin Barley gegen unerlaubte Telefonwerbung vorgehen zu wollen, erklärt Tabea Rößner, verbraucherschutzpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Dass Bundesministerin Barley nun endlich unseriöse Telefonwerbung angehen will, ist richtig, aber auch mehr als überfällig. Zumal der angekündigte Schritt der Einführung der Bestätigungslösung kein Hexenwerk ist. Er ist schon lange grüne Forderung. Die Erkenntnisse kommen also reichlich spät. Seit zwei Jahren liegt der von ihrem Ministerium beauftragte Evaluierungsbericht bereits vor – seitdem ist rein gar nichts passiert. Stattdessen wurden uns im Halbjahrestakt die Zahlen der Bundesnetzagentur serviert, die wie zuletzt wieder zeigen, dass die Beschwerden aufgrund unerlaubter Telefonwerbung und untergeschobener Verträge neue Höchststände zeigen und bestätigen, dass das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken von 2013 insgesamt nicht den erwünschten Erfolg gebracht hat.

Die Bestätigungslösung ist gut, sie ist aber nur eine Maßnahme. Mit unserem jüngst eingereichten Antrag (Drs-Nr 19/3332 „Unerlaubte Telefonwerbung und unseriöse Geschäftspraktiken wirksam bekämpfen“) listen wir abermals stringente Maßnahmen auf, um unerlaubte Telefonwerbung und untergeschobene Verträge endlich wirksam zu bekämpfen. Dazu gehören unseres Erachtens neben der auch vom Bundesrat favorisierten Bestätigungslösung auf alle telefonisch angebahnten Verträge, konkrete Voraussetzungen für werbliche Telefonanrufe sowie eine bessere Personalausstattung und weitere Sanktionsmöglichkeiten. Wir sind gespannt, ob Barley endlich auch die lange notwendigen Schritte einleiten wird. Eine passende Vorlage hätte sie nun schon.“

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