Sondersitzung des Innenausschusses zum Datenleak: Offene Fragen und falsche Schlüsse

Zur Sondersitzung des Innenausschusses zum Datenleak erklärt Tabea Rößner, netzpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Wie an einer unsichtbaren Wand prallten bei der Sondersitzung im Innenausschuss die zahlreichen Fragen der Abgeordneten an Bundesinnenminister Seehofer sowie den Präsidenten von BSI und BKA ab. Uns Abgeordnete trieb unter anderem die Frage um, wie der Hacker ohne nennenswerte IT-Kenntnisse innerhalb nur eines Jahres so viele Daten sammeln konnte, ob er diese evtl. zum Teil von anderen Kriminellen gekauft hat und ob er wirklich alleine handelte oder ob es Mittäter gab. „Wir prüfen noch“ und „wir wissen noch nicht“ waren die häufigsten Antworten darauf.

Seehofer gab in der Sitzung viel Inhaltsloses oder Altbekanntes von sich, in einem Punkt aber stimme ich ihm zu: Das von dem mutmaßlichen Täter angegebene Motiv „Verärgerung über Äußerungen von Politikern“ erscheint wenig glaubwürdig und muss von den Strafverfolgungsbehörden weitergehend untersucht werden. Schließlich tauchten auch Namen und Adressen von Leuten in den Listen auf, die nie öffentlich wahrnehmbar in Erscheinung getreten sind. Seehofer geht allerdings nicht den naheliegenden nächsten Schritt, eine Sympathie mit rechtem Gedankengut zumindest ernsthaft zu erwägen. Es muss doch stutzig machen, dass keine Abgeordneten der AfD betroffen sind.

Wenn es um die Konsequenzen aus dem aktuellen Fall geht, verstrickt sich Seehofer in wirre Widersprüche. Einerseits sieht er vor allem das Individuum in der Verantwortung für Datenverluste und betonte erneut, jeder Einzelne müsse „risikobewusstes Handeln“ praktizieren. Seine Aussage, wer bei Online-Einkäufen eine Lieferadresse angebe, habe ja quasi eigene Daten öffentlich verfügbar gemacht, stieß bei mir wie bei weiteren Abgeordneten auf großes Unverständnis. Die allgemeine Sicherheitsarchitektur sei aber laut Seehofer derzeit nicht in Gefahr. Gleich darauf widersprach er sich selbst, indem er wieder einmal davon fantasierte, dass dringend  rechtliche Möglichkeiten für „aktive Cyberabwehr“ geschaffen werden müssten. Das ist aber eine Gegenmaßnahme aus dem Reich der Wünsche und hätte in einem solchen Fall von ausgespähten und breit veröffentlichten Daten überhaupt niemandem weitergeholfen.

Im Ausschuss wurde zudem die Frage diskutiert, welchen Meldepflichten die Abgeordneten unterliegen, ob sie als „öffentliche Stellen“ gewertet werden sollten, die Behörden Bescheid geben müssen, wenn bei ihnen Daten abhandenkommen. Im Zentrum der Debatte sollte jetzt aber nicht nur die Aufarbeitung des vorliegenden Falles mit der langen Liste an noch offen gebliebenen Fragen stehen, sondern vor allem auch, wie alle Bürgerinnen und Bürger sich vor derartigen Angriffen besser schützen können und welche Unterstützung sie dafür von staatlicher Seite erhalten müssen. Gerade beim letzten Punkt, der rechtlichen Rahmensetzung, ist aus meiner Sicht noch viel Luft nach oben.“

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