Schutz der Pressearbeit zwingend erforderlich

Anlässlich der Ermittlungen gegen Correctiv-Chefredakteur Oliver Schröm und der heutigen öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss zum Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen erklärt Tabea Rößner, verbraucher- und netzpolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Die aktuellen strafrechtlichen Ermittlungen gegen Correctiv-Chefredakteur Oliver Schröm zeigen, welche -auch persönlichen – Risiken Journalistinnen und Journalisten eingehen, wenn sie investigativ recherchieren. Die Bundesregierung setzt mit dem Gesetzentwurf ihren Kurs unbeeindruckt fort, Journalistinnen und Journalisten Steine in den Weg zu legen, statt sie samt ihren Informanten endlich ausreichend zu schützen. So strotzt das Gesetz vor Einfallstoren, um Recherchen zu behindern oder Medienschaffende auszuforschen, und blockiert damit, dass Enthüllungen, wie ehemals die CumEx-Geschäfte, auch zukünftig ans Tageslicht kommen. Beispiele wären die fehlende Begrenzung des „berechtigten Interesses“ bei der Definition des Geschäftsgeheimnisses, die Gestaltung der Ausnahmen für Medien als Rechtfertigungsgründe anstelle tatbestandlicher Ausnahmen, sowie Auskunftsrechte, welche den Informantenschutz aushebeln können.

Zudem sind auch bereits bestehende Gesetzeslücken seit Jahren bekannt, wie sie zuletzt bei den Ermittlungen wegen Landesverrats gegen Netzpolitik.org 2016 zutage getreten sind, und müssen dringend angegangen werden. Dafür haben wir bereits umfassende Vorschläge zum Schutz von Journalistinnen und Journalisten vorgelegt, u.a. Reformen der Tatbestände Landesverrat und Verrat von Dienstgeheimnissen, Strafverfahrensrecht und Definition des Staatsgeheimnisses, um Journalisten besser zu schützen und von der Strafbarkeit bestimmter Handlungen auszunehmen, sowie Stärkung von Informanten-und Quellenschutz. Darüber hinaus – und das wäre auch im aktuellen Fall der Ermittlungen gegen Schröm relevant – braucht es endlich eine Medienschutzklausel im Rahmen des UWG bzw. im Geschäftsgeheimnisgesetz, damit legitime Pressearbeit nicht in den Bereich der Strafbarkeit gezogen wird. Die Bundesregierung täte gut daran, die verschiedenen Stückwerkes, auch im Hinblick auf die Whistleblower-Richtlinie, in ein sinnvolles gesetzliches Gesamtkonzept zu gießen und endlich ausreichend Schutz der Presse zu gewährleisten.“

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