Missbrauch des Urheberrechts verhindern
Anlässlich der heute bekannt gewordenen Hintergründe zum gerichtlichen Vorgehen der Bundesregierung gegen die Veröffentlichung des Glyphosat-Gutachtens des BfR erklärt Tabea Rößner, Sprecherin für Netzpolitik und Verbraucherschutz der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN:
„Es kann nicht sein, dass die Bundesregierung oder ihr nachgeordnete Behörden das Urheberrecht zweckentfremden, um Berichterstattung über kontroverse Themen zu unterbinden, nur weil dies der Bundesregierung nicht genehm ist. Zum einen ist dies ein Missbrauch dessen, wofür das Urheberrecht eigentlich da ist, nämlich für die Vergütung von Urheberinnen und Urhebern. Zum anderen bringt die Bundesregierung das Urheberrecht hierdurch in Misskredit und untergräbt so dessen Akzeptanz in der Bevölkerung.
Wenn Gutachten mit öffentlichen Geldern in Auftrag gegeben werden, dann müssen diese der Allgemeinheit auch zugänglich gemacht werden und Medien müssen darüber berichten können. Das Zugänglichmachen dieser Informationen ist schließlich zentral für die Meinungsbildung und demokratische Informationsprozesse. Dass die Steuerzahler im Gegenteil sogar noch für den Rechtsstreit des BfR gegen den MDR gezahlt haben, schlägt dem Fass nun wirklich den Boden aus.
Wir werden der Frage nachgehen, ob und wenn ja, welche Klagen die Bundesregierung in den letzten Jahren mit Bezugnahme auf das Urheberrecht gegen Medien eingereicht hat, um die Veröffentlichung von Gutachten zu verhindern. Das Urheberrecht darf nicht als Vorwand missbraucht werden, um missliebige Berichterstattung zu verhindern.“
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