Gut, aber noch nicht gut genug

Zur heute in Kraft tretendem „Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage“ erklärt Tabea Rößner:

„Ab heute geht das Gesetz zur Musterfeststellungsklage in Kraft und es ist gut, dass der Verbraucherzentrale Bundesverband nun gleich mit der ersten Musterfeststellungsklage für die Rechte betrogener Dieselfahrer loslegt! Dennoch sind die Schwachstellen des Gesetzes nicht zu verleugnen, das hat schon der Deutsche Juristentag klar gestellt. Es muss daher weiterhin dringend nachgebessert werden. Es ist eben keine Super-Klage „für alle“, wie Barley behauptet, wenn z.B. Unternehmer ausgeschlossen sind. Zudem sind erst noch umständliche nachfolgende Leistungsklagen nötig, bis die Kläger tatsächlich das Geld in der Hand haben werden. Wir brauchen daher dringend eine Gruppenklage, die diese Fehler beseitigt und den kollektiven Rechtsschutz sinnvoll etabliert.“

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