Die richtigen Verursacher von nächtlichem Fluglärm in die Pflicht nehmen – MdB Rößner begrüßt Bundesratsinitiative aus Hessen

Zur Ankündigung des hessischen Verkehrsministeriums, über eine Bundesratsinitiative die Ordnungswidrigkeitsverfahren bei Verletzungen des Nachflugverbots unmittelbar gegen Airlines richten zu können, erklärt die Bundestagsabgeordnete und Initiatorin des Parlamentskreises Fluglärm, Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

„Der aktuelle Bericht der Weltgesundheitsorganisation unterstreicht einmal mehr, dass nächtlicher Lärm negative Folgen auf die Gesundheit hat. Daher begrüße ich Bundesratsinitiative, die eine schnelle gesetzliche Handhabe gegen die notorisch zuspätkommenden Airlines am Flughafen Frankfurt schafft.

Denn die Zahlen zeigen mehr als deutlich, dass nur in wenigen Fällen die gerne von den Fluggesellschaften vorgeschobene Entschuldigung von externen Faktoren wie schlechtem Wetter für die späten Landungen ursächlich ist. Vielmehr zeigen sie ganz klar, dass es die Airlines sind, die mit großem Abstand die Verspätungen zu verantworten haben. Denn die Verspätungen sind in den Flugplänen bereits angelegt. Und dafür sind eben nicht die Piloten verantwortlich. Einige Airlines nehmen Verspätungen aus billigem Kalkül gerne in Kauf. So ist es nur folgerichtig, genau sie unmittelbar zur Rechenschaft zu ziehen und Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten. Wenn sich die Flieger schon verspäten, dann wenigstens nicht auch die Bußgelder. Und die müssen wehtun.

Das ohnehin schon zu knapp bemessene Nachtflugverbot muss unter allen Umständen geschützt werden. Wenn die Bundesratsinitiative dazu beitragen kann, muss sie unbedingt auch die nötige Mehrheit bekommen.“

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