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Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage zu herabstürzenden Flugzeugteilen: Ereignis in Mainz kein Einzelfall

Zu der Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Unfällen und Störungen durch herabstürzende Flugzeugteile erklärt die Mainzer Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner:

„Die unterschiedliche Verfahrensweise bei der Behandlung von Vorfällen in der zivilen und der militärischen Luftfahrt und der daraus resultierende gravierende Unterschied bei der Anzahl der Fälle lassen vermuten, dass die Dunkelziffer herabgestürzter Flugzeugteile im zivilen Bereich weit über den 57 vom Luftfahrt-Bundesamt (LBU) erfassten Fällen in den letzten zehn Jahren liegt. Es stellt sich deshalb die Frage, ob nicht auch in der zivilen Luftfahrt engmaschigere Kontrollen der Flugzeuge nötig sind.

Dass die Bundesregierung keine Erkenntnisse von Ereignissen über Siedlungsgebieten haben will, ist nicht nachvollziehbar. Denn erst im Juni dieses Jahres ist in Mainz-Hechtsheim ein Flugzeugteil vom Himmel gestürzt.

Insbesondere in Hinblick auf den Fall in Mainz müssen sich LBA und BFU (Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung) die Frage gefallen lassen, ob nicht auch im Kompetenzenwirrwarr zwischen den Behörden das ein oder andere gemeldete Ereignis in der Vergangenheit unterging.

Die Zuständigkeiten und die Kommunikation zwischen LBA und BFU, aber auch mit den Polizeidienststellen müssen besser abgestimmt werden. Und das gilt ganz besonders für die Hilfestellung für die Betroffenen, die nicht wissen, an wen sie sich wenden können. Denn eine angeblich strikte Aufgabentrennung war zuletzt nicht zu erkennen: Das LBA verwies an die BFU, die BFU an die Polizei und die Polizei an die Luftfahrtbehörden.

Umso mehr begrüße ich, dass das LBA zwischenzeitlich doch tätig wurde und das verantwortliche Luftfahrtunternehmen bereits ermitteln konnte. Da dieses seiner Meldepflicht anscheinend nicht nachgekommen ist, erwarte ich hier Bußgeldverfahren und eine lückenlose Aufklärung des Falls.“

 

Die vollständige Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage finden Sie hier.

Über die kleine Anfrage berichteten unter anderem die Süddeutsche Zeitung, die Tagesschau, die Allgemeine Zeitung, der SWR, MDR, hr und die WELT.

 

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