Mehr barrierefreie Bücher

 

Zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie (BT-Drs. 19/3071), der heute in den Bundestag eingebracht wurde, erklären Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik, und Tabea Rößner, Sprecherin für Netz- und Verbraucherpolitik der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Die Bundesregierung muss den vorliegenden Gesetzentwurf dringend korrigieren, damit seh- und lesebehinderten Menschen zukünftig mehr Literatur in barrierefreien Formaten zur Verfügung steht. Das Ziel der Marrakesch-Richtlinie, den Austausch barrierefreier Formate zu erleichtern, droht sonst ins Leere zu laufen. Vor allem die im Gesetzentwurf vorgesehene Vergütungspflicht wird die Umwandlung von Literatur in barrierefreie Formate behindern, weil sie die ohnehin schon aufwändige und kostenintensive Umwandlung zusätzlich verteuert. Derzeit ist nicht nur für jedes zu übersetzende Werk sondern auch für jedes Format, in das es übertragen wird – also z.B. Braille-Schrift, Hörbuch oder Großdruck – eine Vergütung vorgesehen. Dadurch werden die gemeinnützigen Stellen, die größtenteils diese Umwandlung vornehmen, zusätzlich belastet.

Seh- und Lesebehinderte Menschen müssen endlich genauso wie alle anderen Zugang zu Literatur haben. Bis heute sind schätzungsweise lediglich fünf Prozent aller Bücher in barrierefreien Formaten erhältlich. Seh- und Lesebehinderte Menschen haben es deshalb sehr schwer, an gesellschaftlichen Debatten teilzunehmen oder einfach nur den neusten Roman zu lesen. Besonders im Bildungsbereich hat es fatale Auswirkungen, wenn barrierefreie Literatur fehlt. So müssen Studierende, wenn die Hochschule auch keinen Umsetzungsservice hat, die Übersetzung von Texten in barrierefreie Formate selbst organisieren und finanzieren. Das ist auch vor dem Hintergrund, dass nur ein Drittel der blinden und sehbehinderten Menschen im erwerbsfähigen Alter erwerbstätig ist, eine inakzeptable Hürde.

Wir fordern die Bundesregierung dazu auf, den vorliegenden Gesetzentwurf zu korrigieren und im Sinne von seh- und lesebehinderten Menschen zu überarbeiten.“

Hintergrund:

Der Vertrag von Marrakesch wurde bereits 2013 geschlossen. Er soll den Zugang zu Literatur für seh- und lesebehinderte Menschen verbessern und den internationalen Austausch barrierefreier Buchformate ermöglichen. Die entsprechende EU-Richtlinie (2017/1564) muss bis zum Herbst in nationales Recht und die jeweiligen Urheberrechtsgesetze umgesetzt werden. Laut der Richtlinie besteht keine generelle Pflicht, eine Vergütung der übersetzen Formate vorzunehmen. Barrierefreie Formate sind beispielsweise Bücher in Braille-Schrift, navigierbare Hörbücher in einem Format, das auch Informationen wie Seitenzahlen enthält, Dateien oder Bücher in vergrößerter Schrift.

 

 

 

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