Neugestaltung des öffentlich-rechtlichen Telemedienauftrags: Vorschläge rückwärtsgewandt und verfassungswidrig

Anlässlich der heute durch die Regierungschefs und Regierungschefinnen der Länder vorgestellten Vorschläge zur Neuregelung des Telemedienauftrags für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, erklärt Tabea Rößner:

„Leider haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit diesem Vorschlag alles andere als eine Grundlage für ein zeitgemäßes und modernes Internetangebot vorgelegt. Es ist, wie mehrfach auch heute gesagt, ein „Kompromiss“ – es ist aber leider nicht mehr, sondern eher weniger. Denn die Vorschläge für die Neugestaltung des Telemedienauftrags insbesondere bezüglich der Presseähnlichkeit sind rückwärtsgewandt, wenn nicht sogar verfassungswidrig.

Es ist natürlich gut, dass die 7-Tage-Regelung fällt – vorausgesetzt dass gleichzeitig die angemessene Vergütung der an den kreativen Inhalten beteiligten Rechteinhaber und damit die Refinanzierbarkeit von kulturellen Inhalten gewährleistet wird. Anstatt aber das Verbot der Presseähnlichkeit endlich fallen zu lassen und dem konvergenten Mediennutzungsverhalten der Beitragszahlerinnen und –zahler gerecht zu werden, wird die Begrifflichkeit aus analogen Zeiten noch manifestiert und positiv vorgegeben, wie die Angebote inhaltlich und formal zu gestalten sind (Bewegtbild oder Ton). Gerade das aber greift in den Kernbereich der Programmautonomie ein, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zentral für die Rundfunkfreiheit ist. Gleichzeitig wird mit der heute hochgelobten Schlichtungsstelle eine höchst problematische Institution eingeführt. Denn danach bestimmen nunmehr Pressevertreter mit über die Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Auftrags. Dass heute Springer-Chef Döpfner bei der Vorstellung des Telemedienauftrags mit am Tisch saß, ist bezeichnend für das Einknicken der Ministerpräsidenten in dieser Frage.

Richtig ist, dass damit heute zunächst „Frieden“ zwischen den seit Jahren zerstrittenen Parteien hergestellt wurde. Doch das kann der Anspruch allein nicht sein und rechtfertigt keinesfalls, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk Ketten anzulegen und neue Abstimmungsbarrieren einzuführen. Angesichts der enormen Umwälzungen in der Medienlandschaft, im Kommunikations- und Informationsverhalten der Menschen und den Gefahren von Desinformation und Missbrauchs- und Manipulationsversuchen ist es lange überfällig, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu stärken und mehr Möglichkeiten für die Erfüllung des Funktionsauftrags im Internet zu eröffnen.“

 

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