Statement zum BGH-Urteil zu AdBlockern

Zur heutigen Entscheidung des Bundesgerichtshofes zum Thema Adblocker erklärt Tabea Rößner, Sprecherin für Verbraucherpolitik:

 

„Es ist gut und richtig, dass Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich vor allem aus Datenschutzgründen vor Adblockern schützen wollen, diese weiterhin nutzen können. Dabei ist es nun zudem wichtig, gerade im Zusammenhang mit den kommenden datenschutzrechtlichen Neuerungen auf ein hohes Schutzniveau insbesondere beim Einsatz von Trackingmethoden zu achten. Auf der anderen Seite muss auch den Verbraucherinnen und Verbrauchern klar sein, dass sich digitale Inhalte, allen voran die Presse, auch im Netz irgendwie finanzieren müssen. Insofern ist es nachvollziehbar, wenn Anwender von Adblockern in Zukunft von werbefinanzierten Seiten blockiert oder auf Bezahlmodelle verwiesen werden.“

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