PM AfD-Politiker mit durchwachsenem Ergebnis zum Rechtsausschussvorsitzenden gewählt

Am 31. Januar 2018 wurde im Bundestag in der konstituierenden Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz der AfD-Politiker Stephan Brandner zum Vorsitzenden gewählt. Hierzu erklärt die rheinland-pfälzische Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

 

Dass der AfD-Politiker Stephan Brandner heute überhaupt gewählt und nicht einfach als Vorsitzender des Rechtsausschusses bestimmt wurde, zeigt schon, wie umstritten seine Person ist. Denn als ehemaliger Abgeordneter des Thüringer Landtags brüstet er sich mit 30 Ordnungsrufen, die gegen ihn wegen seinen beleidigenden und diffamierenden Äußerungen ausgesprochen wurden. Damit stellt sich schon die Frage, ob er der Verantwortung des Ausschussvorsitzenden und damit eines Repräsentanten des Parlaments auch gerecht werden wird. Wir hätten uns dazu eine Aussprache gewünscht, unser Geschäftsordnungsantrag wurde allerdings abgelehnt. Daher war das Ergebnis seiner heutigen Wahl auch entsprechend durchwachsen. Ich werde Brandners Ausschussleitung in den kommenden Monaten und Jahren kritisch begleiten und ein wachsames Auge auf seine Arbeit haben.

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