Zum Bericht der Bundesnetzagentur: Transparenz ist gut, durchsetzbare Rechte sind besser

Zum Bericht der Bundesnetzagentur über die gemessene Geschwindigkeit von Internetanschlüssen erklärt die Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Der Bericht der Bundesnetzagentur zeigt einmal mehr, wie groß die Missstände beim digitalen Verbraucherschutz sind, wenn es um vertraglich zugesicherte Internetgeschwindigkeiten geht, die nicht geliefert werden. Dieser Erkenntnis müssen jetzt aber endlich Taten folgen. Die Bundesnetzagentur hat die Möglichkeit, Bußgelder für Anbieter zu verhängen, bei denen es „erhebliche Abweichungen“ von den versprochenen Internetgeschwindigkeiten gibt, und muss diese Möglichkeit jetzt auch endlich verstärkt einsetzen. Wir schlagen zudem vor, pauschalierte Schadenersatzansprüche für geschädigte Verbraucherinnen und Verbraucher möglich zu machen. Denn nur so entsteht der notwendige Druck auf die Anbieter, die gemachten Versprechen auch tatsächlich einzuhalten.

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